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Besitzstörungsklage

Verfasst: 17.11.2021, 10:38
von Jusler
Wen klage ich, wenn ein Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft die Errichtung eines Schrankens samt Schloss bei dem von mir genützten Weg in Auftrag gibt?
Die Aktiengesellschaft und/oder den Mitarbeiter direkt?

Danke im Voraus.

Re: Besitzstörungsklage

Verfasst: 19.11.2021, 01:29
von alles2
Anhand dieser Informationen würde ich es mit dem verantwortlichen Eigentümer der Liegenschaft probieren. Ein Besitzstörer ist man im Prinzip, wenn ein Eingriff in fremden Besitz vorgenommen wird. Da der Mitarbeiter die Schrankenanlage wohl nicht aus eigener Tasche aufgestellt haben dürfte und die Besitzverhältnisse samt den Dienstbarkeiten nicht kennen könnte, sollte er außenvor sein. Der Eigentümer könnte sich dann selbst um einen möglichen Übeltäter kümmern und ihn im Bedarfsfall sanktionieren.