Besitzstörungsklage

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Jusler
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Besitzstörungsklage

Beitrag von Jusler » 17.11.2021, 10:38

Wen klage ich, wenn ein Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft die Errichtung eines Schrankens samt Schloss bei dem von mir genützten Weg in Auftrag gibt?
Die Aktiengesellschaft und/oder den Mitarbeiter direkt?

Danke im Voraus.



alles2
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Re: Besitzstörungsklage

Beitrag von alles2 » 19.11.2021, 01:29

Anhand dieser Informationen würde ich es mit dem verantwortlichen Eigentümer der Liegenschaft probieren. Ein Besitzstörer ist man im Prinzip, wenn ein Eingriff in fremden Besitz vorgenommen wird. Da der Mitarbeiter die Schrankenanlage wohl nicht aus eigener Tasche aufgestellt haben dürfte und die Besitzverhältnisse samt den Dienstbarkeiten nicht kennen könnte, sollte er außenvor sein. Der Eigentümer könnte sich dann selbst um einen möglichen Übeltäter kümmern und ihn im Bedarfsfall sanktionieren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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