Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von magical_me » 17.11.2021, 09:32

Meine Mutter hat meinem Bruder zu Lebzeiten ihre Eigentumswohnung geschenkt (mit lebenslangem Wohnrecht für sie).
Wenn nun meine Mutter verstirbt, gehört dann automatisch alles in der Wohnung befindliche auch ihm? Oder habe ich als Schwester irgendeinen Anspruch zumindest auf Durchsicht von zB Erinnerungsstücken?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von alles2 » 18.11.2021, 16:53

Laut § 786 ABGB hättest gegenüber dem Begünstigten nach § 781 ABGB einen Auskunftsanspruch. Dann ist die Frage, wie der Schenkungsvertrag ausgestaltet ist und ob dieser auch die persönlichen Fahrnisse umfasst (Wertgegenstände wie Schmuck, Kunstwerke und Mobiliar), die zum Verlassenschaftsvermögen zählen könnten und nicht zur Wohnanlage und dessen Bewirtschaftung gehören. Über diese kann entsprechend § 166 Abs.1 AußStrG (Außerstreitgesetz) gerade bei einer bedingten Erbantrittserklärung somit im Nachlassverfahren ebenso ein Inventar errichtet und von den anderen Erben eingefordert werden, die dann einen Ersatzanspruch in Geld haben könnten (§ 781 Abs.1 ABGB). Durch § 166 Abs.3 AußStrG wäre es gedeckt, dass zur vollständigen Inventarisierung der Verlassenschaft iSd § 531 ABGB eine Besichtigung (durch einen zur Schätzung der Nachlassgegenstände beauftragten Sachverständigen) im Wohnobjekt vorgenommen werden würde.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.11.2021, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von magical_me » 18.11.2021, 17:49

Ich danke dir!

schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von schanzenpeter » 18.11.2021, 18:03

Dazu eine Frage: wäre die verschenkte Eigentumswohnung nicht an auf den Pflichtteil anzurechnen?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von alles2 » 18.11.2021, 20:04

Das meinte ich mit "Ersatzanspruch in Geld" gemäß § 781 Abs.1 ABGB. Auch § 761 ABGB besagt es. Wobei in Anlehnung dessen allgemein die Frage zu klären wäre, ob nicht bereits durch die Immobilie der Pflichtteil gedeckt wäre. Wenn nicht, "kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil selbst oder dessen Ergänzung in Geld fordern" (§ 763 ABGB). Allerdings kann ein Erlass der Anrechnung einer Schenkung an einen Pflichtteilsberechtigten durch § 785 ABGB rechtlich begründet sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von magical_me » 20.02.2022, 10:56

schanzenpeter hat geschrieben:
18.11.2021, 18:03
Dazu eine Frage: wäre die verschenkte Eigentumswohnung nicht an auf den Pflichtteil anzurechnen?
Sorry ich habe das erst jetzt gelesen 🙈. Es ist ein bisschen kompliziert. Mir wurde ein Grundstück geschenkt, ihm ein Haus und die Wohnung, er bezahlt mir in festgelegten Raten anteilig eine gewisse Summe aus, um mein Pflichtteil auszugleichen. Es gibt einen gegenseitigen Pflichtteilsverzicht.
Es geht mir "nur" um die Fahrnisse, die sich in der Wohnung befinden.

Edit: Ich habe mir jetzt den Schenkungsvertrag runtergeladen und nachgelesen. Hier steht <schenkt und übergibt an ihren Sohn........die Liegenschaft....."samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zugehör" > :roll:
Bedeutet das, inkl. aller Fahrnisse? :?: :?:

MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Wohnung zu Lebzeiten verschenkt

Beitrag von MG » 27.02.2022, 19:24

Zubehör/Zugehör gem. § 294 ABGB:

Unter Zugehör versteht man dasjenige, was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, so lange er von derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigenthümer zum fortdauernden Gebrauche der Hauptsache bestimmt hat.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 42 Gäste