Rechtsanwaltstarifgesetz - Frage

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cccc87
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Rechtsanwaltstarifgesetz - Frage

Beitrag von cccc87 » 10.11.2021, 16:47

Guten Tag.

Ich habe auf der Abrechnung meines Anwalts einen Posten gesehen wie folgt:
Zeit: 0:10, "Übermittlung der Honorarnote" Betrag 66,67 Euro (netto)

Am Ende der Abrechnung steht unter der Überschrift Sachbearbeiter:
[Name des Rechtsanwalts] zu 400,00 Euro, Summe der Zeit, Summe der Beträge

Der oben genannte Posten "Übermittlung der Honorarnote" ist in dieser Summe enthalten. Demnach hat der Rechtsanwalt für die Übermittlung seiner Honorarnote an mich per E-Mail den Stundensatz für eine Stunde Rechtsberatung angesetzt und mir 10 Minuten davon für die Übermittlung der Honorarnote verrechnet.

Meine Frage ist nun ob das legitim ist, denn meiner Ansicht handelt es sich bei dieser Tätigkeit 1.) nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine administrative Tätigkeit und wurde diese 2.) höchstwahrscheinlich durch deine Sekretärin bearbeitet (wie so viele andere Dinge auch).

Ich habe auf der Abrechnung weitere solche Posten gefunden wie zb. "Terminbestätigung". Hierzu: Ich habe zuvor mit der Sekretärin des Rechtsanwalts gesprochen und teilte ich ihr mit, dass ich nächsten Montag um Uhrzeit XY einen Termin wahrnehmen kann. Ich habe ihr gesagt, wenn der Termin nicht passt, so soll sie mir das mitteilen. Sie teilte mir mit, sie wird mir den Termin (nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt) per E-Mail bestätigen. Dieses E-Mail wurde mit Zeit: 0:10 und EUR 66,67, demnach Basis Rechtsberatung 400,00 Euro, verrechnet.

Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt.

Vielen Dank bereits zu diesem Zeitpunkt.



MG
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Re: Rechtsanwaltstarifgesetz - Frage

Beitrag von MG » 12.11.2021, 19:56

Bei jeder RA-Kammer in Ö gibt es die Möglichkeit Honorarforderungen überprüfen zu lassen.

zB in Wien:

https://www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=beratung

Sie haben Fragen zum Anwaltshonorar oder haben eine Meinungsverschiedenheit mit der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin / mit dem von Ihnen beauftragen Rechtsanwalt?

In diesen Fällen bietet Ihnen die Rechtsanwaltskammer Wien jeden Donnerstag von 17:00 bis 19:30 Uhr unentgeltliche Beratung an.
Aufgrund der aktuellen Situation findet das Klientenservice bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch statt.

Eine Voranmeldung mittels untenstehendem Formular ist zwingend erforderlich und kann am gewünschten Donnerstag jeweils ab 08:00 Uhr durchgeführt werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

subwaysurfers
Beiträge: 1
Registriert: 28.12.2021, 08:44

Re: Rechtsanwaltstarifgesetz - Frage

Beitrag von subwaysurfers » 28.12.2021, 08:56

MG hat geschrieben:
12.11.2021, 19:56
Bei jeder RA-Kammer in Ö gibt es die Möglichkeit Honorarforderungen überprüfen zu lassen.

zB in Wien:

https://www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=beratung

Sie haben Fragen zum Anwaltshonorar oder haben eine Meinungsverschiedenheit mit der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin / mit dem von Ihnen beauftragen Rechtsanwalt?

In diesen Fällen bietet Ihnen die Rechtsanwaltskammer Wien jeden Donnerstag von 17:00 bis 19:30 Uhr unentgeltliche Beratung an.
Aufgrund der aktuellen Situation findet das Klientenservice bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch statt.

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Vielen Dank für diese Information, das Beispiel ist sehr spezifisch!

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