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Behindertenparkplätze auf Privatgrund von Wohngenossenschaft in Kärnten

Verfasst: 09.11.2021, 19:30
von SilentWind
Guten Abend,
ich brauche gerne einen Antwort auf meinen Fragen:
1. Muss ein Wohngenossenschaft gesetzlich gesehen Behinderten-Parkplätze bei einen Wohnanlage haben?
2. Wenn ja, gibt es einen Berechnung wieviel pro X Wohnungen?
3. Wo kann ich diesen Baugesetzen/Voraussetzungen zurück finden?
4. Wenn es keinen Gemeindegrund ist und die Behinderten-Parkplätze nicht behördlich gewidmet sind, gilt dann das Privatrecht?
4. Und sonst, wo kann ich diese Antworten bekommen?

Im voraus herzlichen Dank fürs beantworten und ich hoffe ich habe genug Informationen gegeben.

MfG

Re: Behindertenparkplätze auf Privatgrund von Wohngenossenschaft in Kärnten

Verfasst: 09.11.2021, 23:18
von alles2
§ 39 K-BauV (Kärntner Bauvorschriften) besagt dazu:
(5) Ab 10 PKW-Stellplätzen ist für je 50 PKW-Stellplätze, die gemäß § 18 Abs 5 der Kärntner Bauordnung 1996 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben werden, ein leicht zugänglicher PKW-Stellplatz für Personen mit Behinderungen vorzusehen.

(6) PKW-Stellplätze für Personen mit Behinderungen sind in der Nähe des Eingangs zum Gebäude anzuordnen. PKW-Stellplätze in Garagen für Personen mit Behinderungen müssen stufenlos erreichbar sein.
Das gilt im Prinzip für alle baulichen Anlagen, zumal man auch auf Privatgrund nicht alles tun und lassen kann, was man möchte.