Unterlassungserklärung - präzise genug formuliert?

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Unterlassungserklärung - präzise genug formuliert?

Beitrag von Client » 06.11.2021, 17:36

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe eine Frage über die Formulierung einer Unterlassungserklärung. Ich beherrsche die Deutsche Sprache relativ gut, meine Muttersprache ist aber Englisch, und ich bin der Meinung, dass eine Unterlassungserklärung, die ein Verfahrenshilfeanwalt für mich geschrieben hat, und bereits verschickt hat an die Person, die es unterlassen soll gewisse Falschbehauptungen über mich zu verbreiten, sehr eigenartig formuliert ist. So sehr, dass der Empfänger sie möglicherweise schon alleine wegen der - aus meiner Sicht - eigenartigen Formulierung nicht unterschreiben wird.

Ich habe mich bereits direkt an den Anwalt gewendet, aber die Kommunikation ist ziemlich katastrophal. Er antwortet manchmal zeitig auf meine E-Mails, oft aber erst nach verstreichen langer Perioden (1 Monat oder länger). Die Verfahrenshilfe wurde im April zuerkannt und es scheint nichts weiterzugehen.

Ich möchte wissen ob meine Bedenken wegen der Formulierung stimmen oder nicht. Dann kann ich mit einem gewissen Selbstbewusstsein ihn gegebenenfalls auffordern eine besser bzw. präziser formulierte Unterlassungserklärung zu verschicken. Falls die Formulierung OK ist, werde ich ihn bitten gleich die Unterlassungsklage zu verfassen und bei Gericht einzureichen.

Meine Frage ist also, stimmen meine Bedenken, oder ist die Unterlassungserklärung (siehe unten) so in Ordnung?
Danke.

Kurz zum Hintergrund:

Ein Hauptmieter ohne Wohnbedarf überließ seiner Gemeindewohnung Frau B . Sie benutzte die Wohnung als Proberaum zum Klavierspielen und schüttete aus unbekannten Gründen regelmäßig Schmutzwasser aus, das auf meinen Balkon herunterspritzte. Ich und ein weiterer Mieter beschwerten uns schriftlich bei der Hausverwaltung, die selber schleppend reagierte, aber dann leitete das Meldeservice ein amtliches Abmeldeverfahren ein und die Wohnung wurde an Wiener Wohnen zurückgestellt.

Der Vorsitzende des Mieterbeirates, Herr Z , wollte aus unbekannten Gründen, dass Frau B die Wohnung benutzen konnte und versuchte mich einzuschüchtern nachdem er von der Beschwerde erfuhr. Er verbreitete den fabrizierten Vorwurf, dass ich durch unberechtigte Beschwerden Frau B "mobben" würde. Der mit ihm befreundete Mieter Herr C reagierte auf seine Falschbehauptung indem er mich durch wiederholt grundloses Anläuten zu später Stunde belästigte und er wurde auch einmal handgreiflich. Ich erwirkte gegen den Herrn C eine einstweilige Verfügung.

Weil Herr Z den falschen Vorwurf nicht zurücknimmt, ist mein Ruf bei manchen Bewohnern weiterhin geschädigt, und es geht weiterhin vom Herrn C Gefahr aus. Die einstweilige Verfügung wurde daher kürzlich um ein Jahr verlängert.

Ich schlug dem vom Gericht bestellten Verfahrenshilfeanwalt vor es zuerst mit einer Unterlassungserklärung zu versuchen, und er schickte dem Herrn Z folgende Unterlassungserklärung + Begleitbrief:


BEGLEITBRIEF:


Sehr geehrter Herr Z !

Mein Mandant, Herr A berichtete mir vom vorliegenden Sachverhalt, dahingehend, dass er fortwährend Anfeindungen ausgesetzt ist und ihm somit die ungestörte Sachnutzung an seiner Wohnung verleidet wird. Zudem werden andere Hausbewohner negativ gegen meinen Mandanten beeinflusst, zumal Sie behaupten, mein Mandant hätte die Besitzerin der Top 23, Frau B , „hinausgemobbt“. Dazu halte ich fest, dass die Wohnung Top 23 durch den damaligen Hauptmieter nach Maßgabe einer ihm im Rahmen des gegen ihn geführten amtlichen Abmeldeverfahrens gesetzten Frist an Wiener Wohnen zurückgestellt wurde.

Ich habe Sie demnach aufzufordern, oben genannte Anfeindungen und Belästigungen gegen meinen Mandanten zu unterlassen und beiliegende Unterlassungserklärung zu unterfertigen. Hierfür nehme ich mir eine Frist bis zum ******** in Vormerk.
Ich weise darauf hin, dass ich jetzt schon beauftragt bin, im Falle einer Weigerung bzw. Zuwiderhandelns Ihrerseits die zum Schutz der Rechte meines Mandanten erforderlichen Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. X



UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG:

Ich, Herr Z , wohnhaft in ******* erkläre, ab sofort zu unterlassen, zum Nachteil meines Mandanten, Herrn A , wohnhaft ******* wahrheitswidrige Behauptungen zu verbreiten, und zwar:

1. gegenüber dem Mieterbeirat und anderen Hausbewohnern sowie der Vermieterin zu behaupten, mein Mandant habe eine weitere Mitbewohnerin der Anlage, Frau B angeblich „gemobbt“ bzw. „verleumdet“ und falsche Aussagen über sie gemacht, die letztlich zum Auszug von Frau B aus der Wohnhausanlage führten.

2. Gegenüber anderen Hausbewohnern zu behaupten, mein Mandant habe „mit seinen Mobbingaktionen Erfolg (gemeint den Auszug von Frau B ) gehabt“ sowie dies schriftlich bzw. per E-Mail in seiner Eigenschaft als Vorsitzender oder als Mitglied des Mieterbeirates im Namen des Mieterbeirates zu verbreiten.

3. Gegenüber anderen Mitbewohnern, insbesondere Herrn C , Stimmung gegen meinen Mandanten zu machen und dadurch dessen Anfeindungen zu bewirken.

Herr Z Wien am



Herr Z hat die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.

Ich denke die Unterlassungserklärung soll grundsätzlich als eigenständige Erklärung gültig sein, immerhin soll nur sie unterschrieben werden, und nicht auch der Begleitbrief. Daher wirkt der abstrakte Bezug auf einen Anwalt, ohne Nennung seines Namens, durch den verwendeten Ausdruck „meines Mandanten", im Rahmen des durch die ersten Worte vorgegebenen Ich-Kontextes, nämlich „Ich, Herr Z , wohnhaft in *******, erkläre....." , sehr eigenartig auf mich.

Der Gebrauch des Possessivartikels „seiner" unter Punkt 2. scheint noch problematischer zu sein. Im Rahmen des vorgegebenen Ich-Kontextes wird irreführenderweise ein Bezug auf eine andere Person als Herr Z impliziert, obwohl gerade er gemeint ist.

Ich denke juristische Schriftstücke, auch Unterlassungserklärungen, sollten präzise formuliert sein. Ich frage mich ob die sich ergebende Ambiguitäten dem Herrn Z später (bei Gericht) als Ausrede dienen könnten die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben zu haben. Wenn ich mich nicht irre, soll seine Weigerung sie zu unterschreiben, bei einer Klagsführung auch als Argument dienen, dass er es sich offenbar offen halten will in Zukunft die Falschbehauptung weiterhin zu äußern. Wenn er aber einen anderen Grund angeben kann sie nicht unterschrieben zu haben, wird diese Argumentation unterminiert.

Falls meine Bedenken über die Ambiguitäten bei der Formulierung zutreffen werde ich den Anwalt auffordern eine konzise formulierte Unterlassungserklärung ohne Ambiguitäten neuerlich zu verschicken. Vorschlag:

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

Ich, Herr Z , wohnhaft in ******* erkläre, ab sofort zu unterlassen, zum Nachteil des Herrn A , wohnhaft in ******* (vertreten durch RA Dr. X ) wahrheitswidrige Behauptungen zu verbreiten, und zwar

- gegenüber Mitgliedern des Mieterbeirates und anderen Hausbewohnern, sowie der Vermieterin zu behaupten Herr A habe eine weitere bzw. ehemalige Mitbewohnerin der Anlage, Frau B „gemobbt" bzw. sie „verleumdet" und falsche Aussagen über sie gemacht bzw. mit angeblichen gegen sie gerichteten „Mobbingaktionen" sogar „Erfolg" gehabt.

- sowie dies schriftlich bzw. per E-Mail in der Eigenschaft als Vorsitzender des Mieterbeirates zu verbreiten oder veröffentlichen.

Herr Z Wien, am


Ich Danke für die Möglichkeit hier meine Frage zu stellen.



alles2
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Re: Unterlassungserklärung - präzise genug formuliert?

Beitrag von alles2 » 07.11.2021, 12:26

Der Schrieb wirkt auf mich auch runtergerotzt. Doch solange trotz unglücklicher Formulierungen eindeutig abzuleiten ist, worum es geht, sollte es nicht daran scheitern. Daher denke ich, dass es der Schädiger deshalb nicht unterfertigt hat, weil es sowas wie ein Eingeständnis wäre, während er sich womöglich (auf Anraten seines Anwaltes) keiner Schuld bewusst ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Client
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Re: Unterlassungserklärung - präzise genug formuliert?

Beitrag von Client » 08.11.2021, 10:54

@alles2
Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung

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