AMS Zwangskurs

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Paul97
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AMS Zwangskurs

Beitrag von Paul97 » 03.11.2021, 15:55

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin seit 6 Monaten arbeitslos und nun in die Notstandshilfe gerutscht. Ich habe davor in einem kleinen Fitnesscenter gearbeitet, dass jedoch leider in Konkurs gegangen ist. Einen sogenannten " Vermittlungscheck" hatte ich bereits sowie eine zeitlich begrenzte kurze Maßnahme eines Bildungsinstituts (dort wurde mir ein externer Berater zugewiesen um meine Bewerbungstrategie zu beurteilen etc. bzw. ggf. zu verbessern. Bei diesen Dingen bekam ich sehr gutes Feedback und die Berater waren auch sehr zufrieden mit mir und meiner Herangehensweise. Ich habe auch alle Termine eingehalten, bewerbe mich laufend und will so schnell es geht wieder einen Job finden der zumindest halbwegs zu meinen Qualifikationen und meiner beruflichen Ausrichtung passt.

Ich lebe derzeit mit meiner Großmutter zusammen, da ich ihr vor allem seit der Pandemie helfe wo ich kann. Sie ist leider extrem allergisch, hat viele Allergien und auch andere Krankheiten, weswegen sie damals auch frühpensioniert werden musste. Seit ein paar Jahren hat sich ihr Gesundheitszustand zusehends verschlechtert, sie wiegt derzeit nur mehr knappe 44KG bei 1,61m und ich bin u.a. dadurch auch seit der Pandemie sehr vorsichtig um sie auf keinen Fall in Gefahr zu bringen oder anzustecken.

Aufgrund der oben erwähnten Tatsachen kann sie sich auch nicht impfen lassen und selbst bei mir wäre dies unsicher. Ich bin leider erblich bedingt auch ziemlich allergisch und habe ebenso auch Neurodermitis u. Psoriasis, weswegen unser Hausarzt ebenso bedenken bei der Impfung meinerseits hätte. Ich möchte hier wirklich keine Kritik an der Impfung oder diversen Maßnahmen äußern geschweige denn eine Diskussion diesbezüglich lostreten aber wie einige Studien und auch offizielle Statements zeigen können geimpfte ja leider ebenso ansteckend sein.
Darum ist es natürlich hochriskant in einer Art Schulungsgruppe mit 20 oder 30 Leuten über bis zu 3 Monate zusammen zu sitzen und vor allem meine Großmutter dadurch diesem Risiko auszusetzen. Ich weiß nicht ob eine Corona Infektion in dem Stadium wo sie sich derzeit befindet nicht ihren Tod bedeuten könnte und davor will ich sie natürlich mit allen Mitteln schützen.
Ungeachtet der Sinnhaftigtkeit des Kurses obwohl meine Unterlagen etc. ja schon mehrmals beurteilt und für gut befunden wurden. Ich hoffe die Vorgeschichte war nicht zu lang, jedoch wie ich denke notwendig um das richtige Bild von der Situation zu haben.

Nun zu der hauptsächlichen Frage:

Was kann ich tun um diesen Kurs und weitere Kurse in der Zeit der Pandemie zu vermeiden bzw. davon befreit zu werden?

Der Satz "Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann – sofern keine wichtigen Gründe
vorliegen – zum Verlust des Leistungsanspruches für die Dauer der Weigerung, mindestens
jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen" ist in der Einladung zum Kurs angeführt. Die oben genannten Umstände wären m.E. in diesem Sinne ja "wichtige Gründe".

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir in diesem Fall weiterhelfen könntet.

LG Paul



alles2
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Re: AMS Zwangskurs

Beitrag von alles2 » 03.11.2021, 23:59

Vergewissere Dich beim AMS-Betreuer zuerst, ob der Kurs zu diesen Corona-Zeiten wirklich zwingend verpflichtend ist. § 11 Abs.2 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) reißt/schneidet die berücksichtigungswürdigen Fälle an und es ist zu entnehmen, wer dies in erster Linie entscheidet:
Der Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB wegen Aufnahme einer anderen Beschäftigung, freiwilliger Beendigung eines Dienstverhältnisses oder einer Erwerbstätigkeit aus zwingenden gesundheitlichen Gründen oder Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit oder bei Saisonabhängigkeit wegen Saisonende, nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.
Darüber hinaus kann der Leistungsbezug unberührt bleiben, wenn man eine (bereits begonnene) Ausbildung wieder aufgenommen hat. Gemäß § 38 AlVG gilt das für Bezieher von Notstandsgeld sinngemäß. Soll heißen, alle Argumente dem Berater vortragen und schauen, wie das bearbeitet wird. Wäre der Schutz der Teilnehmer aus der Sicht des AMS gefährdet, würde man entsprechende Maßnahmen ergreifen. Letztes Jahr wurden die Kurse zu dieser Zeit im Lockdown an Stelle der physischen Teilnahme auch online oder telefonisch abgehalten, sofern sie stattfanden. Die Kriterien des Kurses finden sich unter § 12 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung iVm der 1. Novelle zur 3. COVID-19-MV. Die Sicherheitsstandards werden nicht immer eingehalten. Wenn Du lustig bist, könntest daher ein Tag über Dich ergehen lassen und wieder vom Kurs aussteigen, solltest Du auf ein verordnungsverletzendes Versäumnis stoßen. Dabei würdest eben Gefahr laufen, dass selbst ein Gericht Deine Handlung nicht gelten lassen würde und man dann mit den Konsequenzen leben müsste.
Oder solltest Du nicht mit Maske an einem Fensterplatz sitzen wollen und würden Dir die Kursleiter nach Unterrichtung über Deine Ausgangslage keine individuelle Lösung vorschlagen, könntest Du Deinen AMS-Berater wegen einer alternativen Kursform fragen (Fernlehre). Gibt es kein Einlenken, dann liegt es eben an Dir, dass Du Dich irgendwann nach dem Kurstag und vor einem längeren Kontakt mit der Großmama testest (Selbsttest) oder testen lässt (Teststraße).

Du könntest Dich unter Inanspruchnahme des § 32 Abs.1 Z 3 AlVG auch vom Kurs drücken und in der Zeit auf eigene Faust auf Jobsuche gehen, wenn die Pflegebedürftige mindestens Pflegestufe 3 hat (bei Demenz auch darunter). Pflegekarenz/-teilzeit kann von 1 bis 3 Monate geltend gemacht werden. Hat man alles ausgeschöpft, kann man nach einer Erhöhung der Pflegestufe für weitere 3 Monate in Karenz gehen.

Kommt das gar nicht in Betracht, fiele mir nur die Notlösung mit einem Attest ein, wonach man Angst vor Corona hätte und deshalb an keinem Kurs teilnehmen kann. Am besten von einem Psychiater. Sollte das so schnell nicht möglich sein und steht der Kurstermin unmittelbar bevor, ginge das auch über einen privat bezahlten Facharzt, bei dem man schneller einen Termin bekommen sollte, falls man vorher noch nie bei einem Psychiater war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Paul97
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Re: AMS Zwangskurs

Beitrag von Paul97 » 05.11.2021, 02:57

Vielen Dank für deine Antwort und deine Tipps. Nach erneuter telefonischer Absprache mit dem AMS scheint dieser Kurs verpflichtend zu sein, nach Absprache mit der Abteilungsleitung meinten sie "Pech" und dass ich den Kurs trotzdem machen muss. Nach weiterer Absprache sowie mit dem Bildungsinstitut und dem Vorschlag meiner Seite zumindest eine Online Teilnahme zu ermöglichen, da dies ja bereits in der Vergangenheit der Fall war, kam zwar Verständnis aber keine Möglichkeit dies zu tun. Sie meinten dass dies nur bei einem Lockdown gehe von der Förderung und der Auftragslage her.

Leider hat meine Großmutter keine Pflegestufe, sie ist auch geistig noch sehr fit darüber bin ich natürlich froh aber, darum wird das leider auch keine Option sein in dem Fall. Scheint fast so als ob so ein Attest die einzige Möglichkeit wäre dir mir noch bleibt.

Denkst du, dass es auch eine Möglichkeit gibt rechtliche Schritte einzuleiten? Da scheinbar ab nächster Woche in einigen Bereichen nur mehr 2 G gilt, sogar beim Friseur kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es auf der anderen Seite valide und rechtlich zulässig ist einen Kurs mit zB. 20 Personen in einem Raum abzuhalten und mir nicht einmal auf Anfrage die Möglichkeit anzubieten dies online zu tun.

alles2
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Re: AMS Zwangskurs

Beitrag von alles2 » 05.11.2021, 11:46

Rechtlich könnte man aus meiner Sicht nur was machen, wenn die aktuell gültigen Verordnungen verfassungswidrig wären. Auch die 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung würde an der Situation nichts ändern, da es auch nur Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer betrifft. Aber solange man sich an diese in der Form halten muss und nicht verletzt werden, wird man nicht weit kommen. Und auch so werden rechtliche Schritte gegen den AMS nach meinen Beobachtungen immer schwerer durchsetzbar. Gerade wenn die Arbeitssuchenden mit dem Totschlagargument kommen, dass die vermittelte Beschäftigung nicht den Qualifikationen entspricht oder die Maßnahme sinnlos erscheinen, so wie Du es hast anklingen lassen. Die Grenzen der Zumutbarkeit einer Beschäftigung und der Erforderlichkeit einer Maßnahme (§ 9 Abs.1 AlVG) wurde zu Gunsten des AMS immer mehr entschärft.

Nur als Randnotiz...das Pflegegeld gebührt nicht nur bei einer geistigen und psychischen Behinderung, sondern auch bei einer körperlichen Behinderung oder Sinnesbehinderung, wenn aufgrund deren festgestellte Pflegebedarf durchschnittlich mindestens 65 Stunden im Monat beträgt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: AMS Zwangskurs

Beitrag von Hank » 14.11.2021, 21:38

…da in Österreich keine Arbeitspflicht und vor allem kein Recht auf Arbeit besteht, kann das AMS oft nichts anderes für die Leute tun, außer ineffektive Kurse oder Beratungen, wodurch erst wieder keine neuen Jobs entstehen, sondern höchstens schlechte Stimmung bei allen Beteiligten…

alles2
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Re: AMS Zwangskurs

Beitrag von alles2 » 15.11.2021, 00:58

Es ist auch nicht Aufgabe des AMS, neue Jobs zu schaffen, sondern deren Leistungsbezieher bei der Vermittlung unter die Arme zu greifen. Die Stimmung jener Arbeitslosen, die gar kein Geld bekommen, weil es sowas wie einen Arbeitsmarktservice nicht gibt, schaue ich mir an. Es könnte ein Witz im Vergleich zu jene Stimmung der AMS-Kursteilnehmer sein. Wir sind in der glücklichen Lage, über so ein Auffangnetz zu verfügen und dafür nicht in andere Länder flüchten zu müssen. Ich hatte es mit genug Leuten zu tun, die es im Nachhinein bereut haben, mit den AMS-Auflagen nicht mitgegangen zu sein. Wer sich den sozialstaatlichen Grundsätzen nicht mit ganzer Kraft fügen möchte, der soll auch nicht im vollen Umfang in dessen Genuss kommen. Jeder, der will, kommt irgendwie zu einer Arbeit und wäre schneller wieder weg von so einer betreuenden Maßnahme. Niemand soll auf die Idee kommen, wegen dem AMS-Einkommen auf dem Lotterbett liegen bleiben zu dürfen. Wenn man von jemanden etwas möchte, sollte auch seinen Teil dazu beitragen. Ein Arbeitnehmer wird auch nicht nach dem bezahlt, ob ihm der Job glücklich macht. Sondern ob er nach der Pfeife des Arbeitgebers tanzt und seine Leistung erbringt. So gesehen ist der AMS auch nichts anderes als der Arbeitgeber eines jeden dort gemeldeten Arbeitssuchenden. Ob es einem passt oder nicht. Wenn nicht, kann man eh gehen. Dann fällt man aus der Statistik, was "subjektiv empfunden" dem AMS eh freut.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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