ungerechtfertigte Exekution

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PaulKris
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ungerechtfertigte Exekution

Beitrag von PaulKris » 03.11.2021, 14:19

Hallo alle.

2018 hat eine Freundin von mir ihren Rechtschutz gekündigt.
Letztes Jahr stand dann auf einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür mit einer offenen Forderung dieser Versicherung.
Eine Mahnung, RSa Brief oder ähnliches hat sie nie bekommen.
Den Betrag hat sie dann bezahlt und das Ganze war aus der Welt.

Anfang 2021 kam dann der Gerichtsvollzieher wieder (auch diesmal ohne Mahnung/RSa Brief )
zeigt ihr ein Schreiben der Versicherung in der 350€ offen sind.
Naiv wie sie ist, bezahlt sie die 350 Euro.
Und jetzt Ende September steht der GV schon wieder vor der Tür und der Rechtschutz verlangt
auf einmal das doppelte, nämlich 700 Euro. Und mal wieder ohne Brief.

Gestern hatte sie einen Termin am Gericht beim GV weil auch der meinte dass da etwas nicht stimmen kann.
Der meinte, dass sie die Forderung trotzdem mal zahlen muss, und sie soll sich an die Volksanwaltschaft/AK oder den Konsumentenschutz wenden. Davor soll sie jedoch einen Eingeschriebenen Brief an die Versicherung schicken, um zu klären was die da für einen Mist bauen.

Meine Fragen lauten deshalb - kann sie den gesamt bezahlten Betrag zurückverlangen und kann sie noch weiter gehen und dieses Betrügerische Unternehmen (Google Rezensionen sprechen Bände) verklagen und wie würde die Anklageschrift lauten. Auch aus Interesse mit was man diesem Unternehmen drohen kann im eben erwähnten Eingeschriebenen Brief.

Vielleicht kann mir da der Eine oder Andere helfen!

Liebe Grüße



MG
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Re: ungerechtfertigte Exekution

Beitrag von MG » 05.11.2021, 16:05

Eine Exekution kann (in einem solchen Fall) nur aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung (Titel) erfolgen. Es muss also entweder ein Urteil oder einen so genannten Zahlungsbefehl geben.

Man sollte als zuerst einmal prüfen, aufgrund welchen Titels die Exekution bewilligt wurde und über welchen Betrag.

Dann muss man schauen, wieviel schon bezahlt wurde, also ob noch etwas offen ist und wenn man zum Ergebnis kommt, dass schon alles bezahlt wurde, kann man einen Antrag auf Einstellung der Exekution stellen.

Sollte schon zu viel bezahlt worden sein, wäre die betreibende Partei (die Vers.) verpflichtet, den Mehrbetrag zurück zu zahlen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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