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Einspruch Bauvorhaben

Verfasst: 01.11.2021, 09:05
von spadi
Ich habe einen Baubescheid der Gemeinde erhalten - auf eine Bauverhandlung vor Ort wird seitens der Gemeinde verzichtet. Für mich sind einige Punkte in diesem Baubescheid nicht schlüssig - ich möchte die Gemeine schriftlich darauf aufmerksam machen. Habe ich diesbezüglich - außer der 14-Tage-Einspruchsfrist - noch irgendwelche Formvorschriften zu beachten?

Vielen Dank für jede Info!

Re: Einspruch Bauvorhaben

Verfasst: 01.11.2021, 10:12
von alles2
Du kannst Dir vorstellen, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegebenen öffentlich rechtliche Einwendungen allenfalls entgegenstehende privatrechtliche Einwendungen überwiegen. Welche das sein können, findet sich meist zumindest in meinen ersten Beiträgen der nachfolgend aufgelisteten Links:
alles2 hat geschrieben:
15.07.2021, 13:50
Wie man gegen ein Bauvorhaben vorgehen kann, findet sich u.a. hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17162
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15530
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16901

Mach Dir aber nicht zu viele Hoffnungen. Die Entscheidungsträger verstehen in solchen Belangen ihr Handwerk. Meist führt es daher zu nichts, wenn man sich querstellt. Auch durch das Verschleppen macht man sich nicht unbedingt viele Freunde. Durch die vorgeschobenen fadenscheinigen Begründungen fliegt man da ohnehin auf.

Re: Einspruch Bauvorhaben

Verfasst: 01.11.2021, 20:44
von spadi
Vielen Dank!