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Videokamera an der Wohnungstüre, die auch allgemeine Flächen überwacht

Verfasst: 31.10.2021, 16:55
von Lathika
Guten Tag,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen...
Ich wohne in einer Eigentumswohnhausanlage, einige Wohnungen sind jedoch vermietet. Die einzelnen Wohnungen sind über einen Laubengang zu erreichen.
Nun hat ein Nachbar von mir seit gestern eine Kamera vor seiner Wohnungstüre installiert. Die Kamera umfasst nach ihrer Ausrichtung nach aber auch die Allgemeinflächen, sprich den Laubengang. Ich habe keine andere Möglichkeit meine Wohnung zu erreichen, ohne an dieser Kamera vorbeizugehen - ich fühle mich dadurch sehr belästigt und überwacht.
Muss sich die Hausverwaltung darum kümmern (Hausverwaltungen neigen ja dazu alles abzuweisen, was Mühe macht...) oder muss ich klagen?
Ein Gespräch mit dem Nachbar halte ich nicht für sinnvoll, da er schon die letzten 5 Monate bei seinen Umbauarbeiten ziemlich rücksichtslos war...
Freundliche Grüße!

Re: Videokamera an der Wohnungstüre, die auch allgemeine Flächen überwacht

Verfasst: 31.10.2021, 18:44
von alles2
In einem anderen Thread hatte ich zum ausgesetzten Überwachungsdruck das hier geschrieben:
alles2 hat geschrieben:
22.08.2020, 02:41
Selbst bei Dummies kann der Nachbar vor dem Zivilgericht wegen Beeinträchtigung der Privatsphäre auf Unterlassung klagen (u.a. OGH 6 Ob 6/06k), was bis hin zur Demontage führen kann.
Die außenseitige Anbringung einer Videokamera im Sinne des § 16 Abs.2 Z 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) an eine Allgemeinfläche bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer. Wie man sich dagegen (gerichtlich) wehren kann, hatten wir hier unlängst im Falle eines Parkbügels:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17947

Re: Videokamera an der Wohnungstüre, die auch allgemeine Flächen überwacht

Verfasst: 03.11.2021, 00:02
von Hank
…es können im Einzelfall berechtigte Interessen überwiegen und die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, z.B. weil die Kamera bei der meist schummrigen Beleuchtung kaum identifizierend aufnimmt; bei Wildkameras braucht es jedenfalls ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, was bei Zweifeln bei der Datenschutzbehörde nachgefragt bzw. angezeigt werden kann…

Re: Videokamera an der Wohnungstüre, die auch allgemeine Flächen überwacht

Verfasst: 03.11.2021, 07:55
von Lathika
Danke