Annahme mit Vorbehalt - Rechtliche Wirksamkeit

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tomstricki
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Annahme mit Vorbehalt - Rechtliche Wirksamkeit

Beitrag von tomstricki » 30.10.2021, 14:15

Liebe Experten, es geht um ein Unthema aber es taucht immer wieder auf:
Man kauft z.B. einen Keramikgrill, der wird von der Spedition geliefert, die Packung wird auf Schäden inspiziert - der Spediteur verlangt eine Unterschrift von mir. Ich unterschreibe.
Frage: Macht es in AT wirklich einen Unterschied, wenn ich vor die Unterschrift "mit Vorbehalt" setze aus dem Grund, dass ich den Keramikgrill ja nicht zu 100% auspacken und auf Schäden prüfen konnte. Die Spedition wird nicht auf meine vollständige Prüfung warten welche ja mehr als 30 Minuten dauern würde. Im Falle eines Schadens macht es einen Unterschied?

Ich habe bisher immer ohne diesen Zusatz unterschrieben weil ich den Sinn nicht sehe, was ich auf einem Schriftstück des Spediteurs vermerke.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Annahme mit Vorbehalt - Rechtliche Wirksamkeit

Beitrag von alles2 » 30.10.2021, 19:02

Etwas Wesentliches fehlt und zwar, was Du da unterschrieben hast. Geht es nur um eine Bestätigung über die Entgegennahme, bringt eine Unterschrift unter Vorbehalt nicht wirklich was. Findet sich irgendwo ein Passus wie, dass die Sendung ohne Transportschaden empfangen wurde, kann ein vorbehaltlicher Sanktus durchaus nicht schaden, um ein rechtliches Vorgehen erkennbar offenzuhalten. In dem Fall kann es nicht schaden, wenn man auch den Grund vermerkt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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