Annahme mit Vorbehalt - Rechtliche Wirksamkeit
Verfasst: 30.10.2021, 14:15
Liebe Experten, es geht um ein Unthema aber es taucht immer wieder auf:
Man kauft z.B. einen Keramikgrill, der wird von der Spedition geliefert, die Packung wird auf Schäden inspiziert - der Spediteur verlangt eine Unterschrift von mir. Ich unterschreibe.
Frage: Macht es in AT wirklich einen Unterschied, wenn ich vor die Unterschrift "mit Vorbehalt" setze aus dem Grund, dass ich den Keramikgrill ja nicht zu 100% auspacken und auf Schäden prüfen konnte. Die Spedition wird nicht auf meine vollständige Prüfung warten welche ja mehr als 30 Minuten dauern würde. Im Falle eines Schadens macht es einen Unterschied?
Ich habe bisher immer ohne diesen Zusatz unterschrieben weil ich den Sinn nicht sehe, was ich auf einem Schriftstück des Spediteurs vermerke.
Man kauft z.B. einen Keramikgrill, der wird von der Spedition geliefert, die Packung wird auf Schäden inspiziert - der Spediteur verlangt eine Unterschrift von mir. Ich unterschreibe.
Frage: Macht es in AT wirklich einen Unterschied, wenn ich vor die Unterschrift "mit Vorbehalt" setze aus dem Grund, dass ich den Keramikgrill ja nicht zu 100% auspacken und auf Schäden prüfen konnte. Die Spedition wird nicht auf meine vollständige Prüfung warten welche ja mehr als 30 Minuten dauern würde. Im Falle eines Schadens macht es einen Unterschied?
Ich habe bisher immer ohne diesen Zusatz unterschrieben weil ich den Sinn nicht sehe, was ich auf einem Schriftstück des Spediteurs vermerke.