Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Krodun
Beiträge: 3
Registriert: 26.10.2021, 00:12

Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von Krodun » 26.10.2021, 00:20

Hallo, ich hoffe ich bin richtig hier.
Ich war bei meiner ersten Stellung untauglich aber habe mir während einer schweren Phase, in der ich stark am Leben und am Sinn für alles gezweifelt habe, einen Antrag auf Neuerliche Stellung eingereicht. Dieser Antrag ist jetzt genehmigt worden und ich wollte wissen ob es möglich ist ihn noch zurückzunehmen bzw. ungültig erklären zu lassen?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von alles2 » 26.10.2021, 02:10

Vorgesehen ist das nicht. Jetzt wäre die Frage, was für Beweismittel Du Deinem Antrag nach § 18b WG (Wehrgesetz) beigelegt hattest, wonach eine positive Änderung der Eignung eingetreten ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Krodun
Beiträge: 3
Registriert: 26.10.2021, 00:12

Re: Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von Krodun » 26.10.2021, 08:36

Habe beigelegt das:

Mein Knie nach der OP normal belastbar ist
Mein Herz EKG normal ist
Ich kein Chronisches Asthma habe (es aber aufgrund meiner Allergien auftreten kann) und
Das Ergebnis einer Gesundenuntersuchung.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von alles2 » 26.10.2021, 09:16

Ach Du Schande! Hatte insgeheim gehofft, dass Dein Antrag ohne Beweismittel bewilligt wurde. Dann wäre es nämlich leichter.

Und es ist wirklich so, dass der Antrag von Dir kam und Du nach der ersten Stellung nicht nur vorübergehend untauglich warst?
Was hatte Dich denn geritten, in so einer Art depressiven Phase an den Wehrdienst zu denken und dem Militärkommando auch noch diese Unterlagen zukommen zu lassen?
Also wenn ich "down" wäre, ginge mir wohl alles andere durch den Kopf, außer ich würde unbedingt irgendwie - auch längerfristig - zum Bundesheer gehen wollen (z.B. aus Leidenschaft oder als Zufluchtsort).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Krodun
Beiträge: 3
Registriert: 26.10.2021, 00:12

Re: Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von Krodun » 26.10.2021, 11:29

Ja war komplett untauglich und nicht nur vorübergehend...
In meiner Depri-Phase hab ich quch festgestellt das studieren nichts für mich ist und habe neue Möglichkeiten gesucht und mir von meiner Familie und ein paar Freunden einreden lassen das des Heer des richtige für mich wär und ich solls nochmal versuchen, aber jetzt wo ich wieder alles im Griff hab ist es halt gar nicht was ich will.

Aber jetzt muss ich wsl durch auch wenn ich jz sehr sicher tauglich sein werde

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Antrag auf neuerliche Stellung zurücknehmen

Beitrag von alles2 » 26.10.2021, 12:30

Danach sieht es aus. Denn auch bei einer bloßen Meldung durch eine Behörde kann eine Nachstellung fällig werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste