Suchtmittelgesetz § 27/1, Suchtmittelerwerb uber das Internet.
Verfasst: 25.10.2021, 19:41
Hallo Leute,
Ich habe eine Ladung des BESCHULDIGTEN im Ermittlungsverfahren von Schwechater Kriminaldienst Grenzenpolizei erhalten, wegen Suchtmittelgesetz § 27/1, Gegenstand der Vernehmung: Suchtmittelerwerb uber das Internet.
Als Auslander habe ich keine Idee wie das funktioniert im Oterreich:
Kann man das bestreiten?
Was kann ich hier erwarten(der Prozess, die Straffe)?
Soll ich eine Rechtsanwalt nehmen?
Ich danke im Vorauss jeder die Zeit nimmt um dass zu antworten!
MFG Vox
Ich habe eine Ladung des BESCHULDIGTEN im Ermittlungsverfahren von Schwechater Kriminaldienst Grenzenpolizei erhalten, wegen Suchtmittelgesetz § 27/1, Gegenstand der Vernehmung: Suchtmittelerwerb uber das Internet.
Als Auslander habe ich keine Idee wie das funktioniert im Oterreich:
Kann man das bestreiten?
Was kann ich hier erwarten(der Prozess, die Straffe)?
Soll ich eine Rechtsanwalt nehmen?
Ich danke im Vorauss jeder die Zeit nimmt um dass zu antworten!
MFG Vox