Hallo Leute,
Ich habe eine Ladung des BESCHULDIGTEN im Ermittlungsverfahren von Schwechater Kriminaldienst Grenzenpolizei erhalten, wegen Suchtmittelgesetz § 27/1, Gegenstand der Vernehmung: Suchtmittelerwerb uber das Internet.
Als Auslander habe ich keine Idee wie das funktioniert im Oterreich:
Kann man das bestreiten?
Was kann ich hier erwarten(der Prozess, die Straffe)?
Soll ich eine Rechtsanwalt nehmen?
Ich danke im Vorauss jeder die Zeit nimmt um dass zu antworten!
MFG Vox
Suchtmittelgesetz § 27/1, Suchtmittelerwerb uber das Internet.
Re: Suchtmittelgesetz § 27/1, Suchtmittelerwerb über das Internet
Hinsichtlich der Verantwortung liegt es in Deiner Hand, da man als Beschuldigter nicht die Wahrheit sagen muss. Im folgenden Thread werden die Möglichkeiten wunderbar beschrieben (bitte den ersten Beitrag überspringen):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=5073
Stellt man sich nicht ganz so blöd an (z.B. das Zeug wäre nur für den Eigenkonsum gedacht) und ist man dahingehend noch nicht wirklich in Erscheinung getreten, könnte das Verfahren eingestellt werden:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15621&p=36915#p36916
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=5073
Stellt man sich nicht ganz so blöd an (z.B. das Zeug wäre nur für den Eigenkonsum gedacht) und ist man dahingehend noch nicht wirklich in Erscheinung getreten, könnte das Verfahren eingestellt werden:
oder das hier:alles2 hat geschrieben: ↑17.07.2021, 04:43Das vorherige Verfahren könnte eingestellt worden sein, weil nach § 28b SMG iVm § 3 Abs.2 Z 1 SGV (Suchtgift-Grenzmengenverordnung) die Diacetylmorphin-Grenzmenge von 3 Gramm gerade noch nicht überschritten wurde oder die Staatsanwaltschaft nach § 35 SMG vorläufig von der Verfolgung zurückgetreten ist. § 36 bis 38 SMG beantworten die Frage, wie es auch ohne Hauptverhandlung ausgehen könnte.
Der Eigengebrauch in geringen Mengen wäre nach § 27 Abs.2 SMG zu bestrafen (max. 6 Monate Freiheitsstrafe).
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15621&p=36915#p36916
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 62 Gäste