Erbe aufteilen

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Peter1972
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Erbe aufteilen

Beitrag von Peter1972 » 22.10.2021, 14:27

Hallo,

Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder eine Erbschaft gemacht, darunter befinden sich auch einige Kunstgegenstände. Meine Frage dazu: Damit die Sache schnell und einfach abgewickelt wird, habe ich meinem Bruder für jeden Gegenstand ein konkretes Angebot gemacht. Die Sache zieht sich nun schon über fast sechs Jahre hin. Manchmal sagt er, das er nicht genug Geld hat, aber ein Bild gerne selber hätte. Dann möchte er wieder einen anderen Gegenstand von einem Experten schätzen lassen. Ich möchte die Sache jetzt aber schnell klären weil es mich belastet. Kann ich einfach eine Frist setzen, bis wann sich mein Bruder entscheiden muss? Ich möchte auch nicht mehr abwarten, bis mein Bruder etwas geschätzt hat oder bis er mehr Geld hat, und ich möchte auch nicht mitzahlen für einen Experten, weil ich ihm ja eh ein konkretes Angebot gemacht habe. Und wenn ich eine Frist setze, was passiert, wenn mein Bruder wieder nicht reagiert? Verliert er dann den Erbanspruch? Mir kommt das komisch vor, dass ich ihn dazu zwingen muss, dass er mein Geld nimmt. Er will es nicht annehmen. Vielleicht weil er wirklich warten möchte bis er mich auszahlen kann. Oder weil er sich nicht entscheiden kann. Aber ich brauche jetzt eine Lösung und hätte gerne gewust, wie da die Rechtslage ist, damit wir beide eine faire Lösung bekommen?
Zuletzt geändert von Peter1972 am 25.10.2021, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbe aufteilen

Beitrag von alles2 » 23.10.2021, 10:11

Hoffentlich gehe ich Recht in der Annahme, dass die Kunstgegenstände im bereits abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahren inventarisiert wurden und jedem der quotenmäßige Anteil gebührt. So leicht verliert man nämlich nicht irgendein Erbanspruch. Ihr könnt nach § 830 ABGB vorgehen. Um ein durchsetzbares rechtliches Mittel zu haben, braucht es einen gemeinsamen Vertrag. Erzielt man dahingehend keine gütliche Einigung im Einvernehmen, die nicht erzwingbar ist, könnte ein vermittelnde Person z.B. in Form eines Mediators hinzugezogen werden, um hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten möglichst aus dem Weg zu gehen. Nötigenfalls könnte es sonst auch (von welcher Seite auch immer) auf gerichtlich klagbare Forderungen hinauslaufen, bei der man auch einen Vergleich erzielen kann. Im ärgsten Fall könnte es mit einer Erbteilungsklage bzw. Teilungsversteigerung enden, bei der der Versteigerungserlös entsprechend des Erbteils aufgeteilt werden würde.

Wegen der Änderung zwei Tage danach: Nichts zu danken!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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