Schuldrechtliches Vorkaufsrecht
Verfasst: 16.10.2021, 17:18
Wir beabsichtigen ein Grundstück in Kärnten zu erwerben, aber NUR unter der Bedingung, dass uns bei etwaigem Verkauf des Nachbargrundstückes die Vorkaufsoption eingeräumt wird. Ansonsten würde unser Haus nämlich direkt "verbaut" werden.
Der Eigentümer würde diese gerne nur im Kaufvertrag berücksichtigen, es aber nicht grundbücherlich verewigen lassen. Dazu ist zu sagen, dass der Eigentümer dies wegen "Redereien" in der Dorfgemeinschaft nicht möchte. Nun angenommen, der Eigentümer möchte das Grundstück in ein paar Jahren verkaufen und hat dafür einen anderen Interessenten:
Muss er uns das Grundstück trotzdem (also weil schuldrechtlich und nicht dinglich bzw. grundbücherlich) anbieten oder sind wir auf sein Wohlwollen angewiesen? Wenn er uns das nicht anbieten muss (weil nur schuldrechtlich), können wir auf Rückgabe des Grundstücks bestehen oder ist nur Schadensersatz möglich? Und wenn nur Schadenersatz möglich ist: Wie wird dieser bemessen?
Danke für Ihre geschätzte Antwort!
Ingrid
Der Eigentümer würde diese gerne nur im Kaufvertrag berücksichtigen, es aber nicht grundbücherlich verewigen lassen. Dazu ist zu sagen, dass der Eigentümer dies wegen "Redereien" in der Dorfgemeinschaft nicht möchte. Nun angenommen, der Eigentümer möchte das Grundstück in ein paar Jahren verkaufen und hat dafür einen anderen Interessenten:
Muss er uns das Grundstück trotzdem (also weil schuldrechtlich und nicht dinglich bzw. grundbücherlich) anbieten oder sind wir auf sein Wohlwollen angewiesen? Wenn er uns das nicht anbieten muss (weil nur schuldrechtlich), können wir auf Rückgabe des Grundstücks bestehen oder ist nur Schadensersatz möglich? Und wenn nur Schadenersatz möglich ist: Wie wird dieser bemessen?
Danke für Ihre geschätzte Antwort!
Ingrid