Kontosperre bei Privatkonkurs
Verfasst: 15.10.2021, 10:33
Schönen guten Tag,
es könnte sein dass in meiner Familie von einer privaten Person Privatkonkurs angemeldet wird. Wir haben uns bereits über alles genau informiert, mein Verwandter hat leider kein Internet, er lehnt das einfach ab. Deshalb mache ich das mit ihm zusammen und möchte mich vorab informieren.
Wir haben im Jänner 2021 einen Termin bei der Schuldnerberatung und auch haben wir bereits einige Grundinformationen.
Jetzt wurde uns von Bekannten gesagt, dass es nachdem der Privatkonkurs eröffnet wurde, zu einer 2 tätigen Sperre des Girokontos kommt. Was bedeutet dies im allgemeinen bzw welcher Sinn steht dahinter?
Ich nehme an diese 2 tägige Sperre wird vom Gericht angeordnet. Das heisst man kann in dieser Zeit nicht auf das eigene Konto zugrreifen, nicht abheben, aber was auch wichtig ist keine Abbuchungen bzw Überweisungen tätigen. Man muss aber Miete, Strom etc einzahlen.
Wird diese Kontosperre nach zwei Tagen automatisch aufgehoben oder muss man dann bei Gericht beantragen, dass das Konto wieder entsperrt wird?
Beim Privatkonkurs wird im gegenständlichen Fall kein Masseverwalter oder ähnliches bestellt werden müssen. So viel haben wir bereits in Erfahrung gebracht.
Nur das mit der Kontosperre ist uns neu. Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
es könnte sein dass in meiner Familie von einer privaten Person Privatkonkurs angemeldet wird. Wir haben uns bereits über alles genau informiert, mein Verwandter hat leider kein Internet, er lehnt das einfach ab. Deshalb mache ich das mit ihm zusammen und möchte mich vorab informieren.
Wir haben im Jänner 2021 einen Termin bei der Schuldnerberatung und auch haben wir bereits einige Grundinformationen.
Jetzt wurde uns von Bekannten gesagt, dass es nachdem der Privatkonkurs eröffnet wurde, zu einer 2 tätigen Sperre des Girokontos kommt. Was bedeutet dies im allgemeinen bzw welcher Sinn steht dahinter?
Ich nehme an diese 2 tägige Sperre wird vom Gericht angeordnet. Das heisst man kann in dieser Zeit nicht auf das eigene Konto zugrreifen, nicht abheben, aber was auch wichtig ist keine Abbuchungen bzw Überweisungen tätigen. Man muss aber Miete, Strom etc einzahlen.
Wird diese Kontosperre nach zwei Tagen automatisch aufgehoben oder muss man dann bei Gericht beantragen, dass das Konto wieder entsperrt wird?
Beim Privatkonkurs wird im gegenständlichen Fall kein Masseverwalter oder ähnliches bestellt werden müssen. So viel haben wir bereits in Erfahrung gebracht.
Nur das mit der Kontosperre ist uns neu. Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen