Kontosperre bei Privatkonkurs

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Thomas123
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Kontosperre bei Privatkonkurs

Beitrag von Thomas123 » 15.10.2021, 10:33

Schönen guten Tag,
es könnte sein dass in meiner Familie von einer privaten Person Privatkonkurs angemeldet wird. Wir haben uns bereits über alles genau informiert, mein Verwandter hat leider kein Internet, er lehnt das einfach ab. Deshalb mache ich das mit ihm zusammen und möchte mich vorab informieren.
Wir haben im Jänner 2021 einen Termin bei der Schuldnerberatung und auch haben wir bereits einige Grundinformationen.

Jetzt wurde uns von Bekannten gesagt, dass es nachdem der Privatkonkurs eröffnet wurde, zu einer 2 tätigen Sperre des Girokontos kommt. Was bedeutet dies im allgemeinen bzw welcher Sinn steht dahinter?
Ich nehme an diese 2 tägige Sperre wird vom Gericht angeordnet. Das heisst man kann in dieser Zeit nicht auf das eigene Konto zugrreifen, nicht abheben, aber was auch wichtig ist keine Abbuchungen bzw Überweisungen tätigen. Man muss aber Miete, Strom etc einzahlen.
Wird diese Kontosperre nach zwei Tagen automatisch aufgehoben oder muss man dann bei Gericht beantragen, dass das Konto wieder entsperrt wird?
Beim Privatkonkurs wird im gegenständlichen Fall kein Masseverwalter oder ähnliches bestellt werden müssen. So viel haben wir bereits in Erfahrung gebracht.
Nur das mit der Kontosperre ist uns neu. Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen



alles2
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Re: Kontosperre bei Privatkonkurs

Beitrag von alles2 » 15.10.2021, 12:41

Das mit den zwei Tagen dürfte auf eine betroffene Person zugetroffen haben, da es unterschiedlich sein kann. Bei der Konkurseröffnung wird das Girokonto auf Basis des § 62 Abs.1 Z 3 ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz) durch die Bank gesperrt. Denn nach der Angabe der Bankverbindung gemäß § 103 Abs.5 IO (Insolvenzordnung) wird das Kreditinstitut durch den Masseverwalter über den Privatkonkurs informiert. Geldbehebungen und Überweisungen sind dann nur noch mit dessen Einwilligungen möglich. Würde ein gerichtlicher Beschluss nachgereicht werden, kann die Sperre wieder aufgehoben werden. Wurde die Sperre aber durch das Gericht veranlasst, kann nur dieses über jede beabsichtigte Kontobewegung verfügen. Lebt man eh schon am Mindeststandard, wird es nicht so rigoros gehandhabt. Daher obliegt es dem Kontoinhaber, anstehende Fixkosten rechtzeitig zu melden oder bei der Bank den Überziehungsrahmen erhöhen zu lassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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