Nicht bezahlte Schulden

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JUSLINE
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Nicht bezahlte Schulden

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2002, 10:10

Ich habe im Feber 2001 € 1.235, weiters € 218 € 145 und zuletzt im März € 1.453 aus Mitgefühl (Arbeitslosigkeit, Mietrückstand ... )an eine Bekannte verborgt. Als Rückzahlung des Gesamtbetrages von € 3.052 wurde eine zinsenlose monatl. Rate v.€ 167 vereinbart. Sollte nach 1 1/2 Jahren die Rückzahlung nicht erfolgt sein verpflichtete sich die Bekannte den offenen Betrag inkl. 6,25% Zinsen durch eine Kreditfinanzierung zurückzuerstatten. Diese Vereinbarung wurde schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Bekannte in Umschulung durch AMS. In den mittlerweile verstrichenen 1 1/2 Jahren wurden einige Dienstverhältnisse begonnen aber nach kurzer Zeit wieder gelöst. Rückzahlungen wurden keine getätigt.Was soll ich tun? Bitte um Auskunft



DorisMihokovic
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RE: Nicht bezahlte Schulden

Beitrag von DorisMihokovic » 31.10.2002, 11:22

Es ist gleichgueltig, ob Ihre Bekannte nunmehr wieder arbeitslos ist oder nicht, da sie sich schriftlich zur Rueckzahlung unter den beschriebenen Konditionen verpflichtet hat. Wenn eine "freundschaftliche" Aufforderung nichts nuetzt, mittels Einschreibebrief mit Fristsetzung den Betrag einfordern. Falls dies nicht zur gewuenschten Reaktion (= Bezahlung) fuehrt, koennen Sie beim zustaendigen Bezirksgericht Mahnklage einreichen. Sie benoetigen dafuer keinen Anwalt, sondern muessen nur an einem Amtstag zum BG gehen, wo man Ihnen bei den Formalitaeten behilflich ist. Wird gegen die Mahnklage Widerspruch erhoben, so wird ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet, wobei es aufgrund des niedrigen Streitwerts ebenfalls keinen Anwaltszwang gibt.

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