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§73 AVG - Fristübertretung

Verfasst: 07.10.2021, 09:40
von Jochen Hoedl
Guten Morgen wehrte Gemeinde!
Ich bin leider bisher im AVG nicht fündig geworden, welche Druckmittel ich als Antragsteller habe, wenn immer die gleiche Behörde die 6 Monatsfrist überschreitet.

Wenn ich als Bürger, etwaige Fristen überschreite, dann habe ich immer mit Konsequenzen zu rechnen. Habt ihr eine Idee welche Mittel ich gegenüber einer Behörde in der Sache habe?

MlG
Jochen

Re: §73 AVG - Fristübertretung

Verfasst: 07.10.2021, 14:11
von alles2
Sämtliche Links zu weiteren Infos findet man hier (Stichwort Säumnisbeschwerde):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17534#p42172

Re: §73 AVG - Fristübertretung

Verfasst: 07.10.2021, 15:44
von Jochen Hoedl
Vielen Dank.
Wie man sieht hast du gegenüber dem Amtsschimmel keinen Hebel. Das AVG ist eine Unterstützung für Beamte es sich weiterhin gemütlich machen zu dürfen.