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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Verfasst: 10.10.2021, 12:53
von alles2
Das trifft es auf den Punkt, wobei es nicht meine Intension ist, jemanden etwas abspenstig zu machen. Und redet man darüber, kommen vielleicht Aspekte zum Vorschein, die der Fragesteller nicht auf dem Schirm hatte und die genau den Ausschlag über den weiteren Verlauf geben. Fatal wäre es, wenn der Nachbar den harmonischen Frieden schamlos ausnutzen und dadurch unvermindert weitermachen würde. Das mit der Prozessverschleppung ist auch nur ein Hinweis. Nicht jeder Richter würde das zulassen und stellt keineswegs die Regel in Zivilverfahren dar. Aber das kann man nur einschätzen, wenn man die Gegenpartei besser kennt.

Wo hast Du das mit dem Verdienst-/Einkommensentgang her? Das Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sieht das nicht für die Streitparteien vor, denen kein Gebührenantrag (als Vordruck zur Gebührenbestimmung und Zahlungsanweisung) zukommt.

Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Verfasst: 15.04.2022, 00:52
von Michael90
Hallo Leute,

ich dachte ich belasse es dabei, allerdings hat der Typ am Montag den Vogel abgeschlossen. Parkt der nun, weil es ihm scheinbar zu viel Aufwand ist den Bügel aufzusperren, auf anderen Parkplätzen bzw. allgemein Flächen.

Ich bin Rechtsschutz versichert und würde gerne dagegen vorgehen - gibt es hier Juristen die gute Chancen auf einen positiven Ausgang sehen?