Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

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Michael90
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Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 03.10.2021, 18:38

Liebes Forum,

ein Mit- und Wohnungseigentümer hat an seinem Parkplatz, welcher ebenfalls als Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch / Wohnungseigentumsvertrag / Nutzwertgutachten definiert ist, einfach einen Parkbügel an „seinem“ Stellplatz errichtet.

Meines Erachtens wäre dazu die Zustimmung aller nötig, gehe ich recht in der Annahme?

Prinzipiell verfolge ich die Intuition „Gnade vor Recht“ und lege viel Wert auf ein gutes Miteinander. Da aber genau das gute Miteinander mit dieser Partei nicht gegeben ist, sehe ich dieses aus meiner Sicht egozentrische Verhalten nicht ein.

Es handelt sich um Parkplätze im freien, welche wie bereits oben beschrieben, als Wohnungseigentumsobjekt definiert sind. Unser Grundstück verbindet zwei Straßen und es gibt ein öffentliches Wegerecht - es darf also jeder über unser Grundstück abkürzen (Fußgänger), jetzt sehe ich insbesondere im Winter den Winterdienst durch diesen Bügel beeinträchtigt und andererseits auch alle die in diesen Bereich rangieren und möglicherweise in der Nacht, oder z.B. bei Schnee, den Bügel übersehen.

Er ist der Auffassung, dass das „sein“ Eigengrung ist, ich bin der Auffassung, dass er Miteigentümer der Gesamtliegenschaft ist und ein exklusives Nutzungsrecht seiner definierten WE-Objekte hat. Da der Parkplatz ein Parkplatz ist :wink: , liegt es m.E. in der Natur der Sache, dass man bei Gegenverkehr oder spielenden Kindern, beim anfahren des eigenen Stellplatzes, durchaus die nicht genutzten Stellplätze unbewusst zum rangieren oder zum Ausweichen für einen Moment mitnutzt (ob das rechtlich okay ist?).

Mich würde nun interessieren, ob es sich hierbei um eine bauliche Änderung handelt, welche die Zustimmung aller bedarf? Meines Erachtens würde sich die Nutzbarkeit und das Erscheinungsbild des Parkplatzes verändern, würde jeder so etwas installieren. Von der erhöhten Stolper- und Unfallgefahr (z.B. durch spielende Kinder) einmal abgesehen. Wir haben seit ca. 18 Monaten ein Schild angebracht und seitdem keine Probleme mehr mit Falschparkern, daher hätte man das Problem sicherlich auch ohne bauliche Maßnahmen und Schaffung einer vorher nicht vorhandenen Gefahrenquelle lösen können.

Im Wohnungseigentumsvertrag steht dazu nichts besonderes / nichts abweichendes zum Gesetz.

Ob ich mir eine rechtliche Auseinandersetzung „antun“ möchte, weiß ich nicht, allerdings wurde ich von dieser Person gerade derart cholerisch deformiert und dargestellt als hätte ich keine Ahnung, dass ich, wenn ich im Recht stehe, tatsächlich überlege etwas zu unternehmen.

Leider gab es nämlich in der Vergangenheit bereits Probleme mit diesen Leuten, und Toleranz ist keine Einbahnstraße.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, leider gibt es dazu im RIS noch kein Urteil, lediglich in Deutschland scheint nach Recherchen die Zustimmung aller notwendig zu sein.

LG
Michael



alles2
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von alles2 » 04.10.2021, 13:58

Würde es auch wie Du und die Marmeladinger sehen und stelle dabei die Analogie zu einer Wallbox her:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=11377

Dort ist zu entnehmen, dass es die Zustimmung aller Miteigentümer bräuchte (bei einer E-Ladestation wurde die Beschlussfassung zwischenzeitlich erleichtert und im nächsten Jahr soll nochmal nachgebessert werden) und in Deinem Fall mit § 16 Abs.2 Z 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) argumentiert werden könnte, wonach schutzwürdige Interessen der Anderen berührt werden würden.

Und was die Benützung von Privatgrund anbelangt, kann man das nur, solange es geduldet wird. Ansonsten kann man jederzeit postalisch mit einer Mahnung oder eine Unterlassungserklärung, wonach zur Vermeidung einer Besitzstörungsklage - falls diese nicht schon direkt veranlasst wurde - ein Pauschalbetrag von mehreren Hundert Euro zu bezahlen wäre, von einem Anwalt rechnen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Michael90
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 04.10.2021, 16:10

Danke für dein Feedback, der Vergleich mit der Wallbox ist sensationell gut, ich fahre ein Elektrofahrzeug und hoffe ab 01.01.2022 auf die seit Jahren avisierte Novelle des WEG, welches als „right to plug“ angekündigt ist. Die OGH Entscheidung ist m.E. nämlich kein Freifahrtsschein irgendwo eine Steckdose zu installieren, ohne „alle“ zu fragen.

Jetzt kommt ein cholerischer Querulant, der mir von oben herab erklärt, er könne auf „seinem Eigengrund“ tun was er will und installiert einfach so eine Absperrung.

Am liebsten würde ich ihm gerichtlich zum Rückbau auffordern - wie hoch sind den hier die Kosten (Gericht und Anwalt) im Falle einer anderslautenden richterlichen Ansicht, müsste ich das ja selbst bezahlen. Vielleicht trägt das auch der Rechtsschutz - mal sehen.

Wegen der „Nutzung anderer Parkplätze“, es geht ja nicht darum, dass man seinen Parkplatz okkupiert, es geht darum, dass die Fahrgasse sehr schmal ist (links und rechts beparkt) und wenn die Stellplätze in einer solchen Situation frei sind, diese zum ausweichen bzw. reversieren kurzfristig „überfahren“ werden. Dies liegt meines Erachtens in der Natur der Sache. Es passiert ja durchaus einmal, dass man „schlecht einparkt“ und sich dann final beim nachträglichen Reversieren in seinen Stellplatz stellt. Mit diesen Vorrichtungen geht faktisch eine Sicherheitsreserve verloren bzw. ist meines Erachtens der ursprüngliche und gewohnte Nutzen nicht mehr gegeben.

Davon abgesehen, dass das Optisch eine Katastrophe ist, kein Parkpatz ist „verriegeln“ außer eben dieser.

Grundsätzlich verstehe ich die Intuition des Wohnungseigentümers, allerdings hätte er ja vorab fragen können, ob eine gemeinschaftliche Lösung mit einem Schranken gewünscht ist (das wäre im Sinne der Gemeinschaft gedacht), wäre hier keine Mehrheit zustande gekommen, hätte er immer noch alle fragen können, ob er einen Parkbogen auf seinem Stellplatz installieren kann.
Dann hätte ich auch zugestimmt, aber nicht im Rahmen einer Nacht und Nebelaktion am Wochenende irgendeine Konstruktion „hinknallen“ und dann auch nicht cholerisch, mit viel Falschwissen, andere deformieren, weil man auf das Fehlverhalten hinweist und eine Lösung finden möchte…

alles2
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von alles2 » 05.10.2021, 01:31

Ich merke, in Sachen Elektro-Mobilität macht man Dir so schnell nichts vor ^^
Stimmt schon, mit der Entscheidung vor 2 Jahren wird der änderungswillige Mit- und Wohnungseigentümer bei so einer Anlage lediglich privilegiert, weil es mittlerweile als verkehrsüblich qualifiziert werden kann und man somit niemand von seinem wichtigen Interesse überzeugen muss. Wir reden da aber wirklich nur von so einer einphasigen Langsamladestation.

Meine Ausführungen zu Wendemanövern oder ähnliches auf privaten Autostellplätzen ist rein theoretischer Natur. Du hast auch ein Servitut erwähnt, wenngleich es damit nichts zu tun haben muss. Doch da müssen die Konsequenzen daraus meistens geduldet werden. Man kann immer klagen, weshalb da noch lange nicht gesagt ist, dass es vor Gericht durchgehen würde.

Bei den Gerichtskosten findet man die Kriterien unter § 32 GGG (Gerichtsgebührengesetz), während jene für einen Anwalt als Richtwert im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zu finden wären. Ein wesentlicher Faktor ist der Streitwert und dann hängt es davon ab, wie sehr sich ein Verfahren zieht. Vielleicht würde die bloße Ankündigung den Nachbarn wachrütteln und die Sache nimmt vorzeitig eine überraschende Wende.

Gegen ihn könntet Ihr im Rahmen einer Eigentumsfreiheitsklage nur im streitigen Rechtsweg nach § 523 ABGB (actio negatoria) Eure Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche durchsetzen, um den vorigen Zustand wiederherzustellen und solche eigenmächtig vorgenommene Änderungen hinkünftig zu unterbinden. Bei fehlender Zustimmung aller oder ohne gerichtliche Genehmigung muss man sich eben auf so eine Maßnahme einstellen. Sollte es sich bei einer an sich genehmigungsbedürftigen Angelegenheit nicht bloß um eine Bagatelle handeln, würde die Revision üblicherweise zurückgewiesen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Michael90
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 05.10.2021, 17:54

Bevor ich das nun einem Anwalt übergebe: wie siehst du die Chance das zu gewinnen?

alles2
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von alles2 » 05.10.2021, 20:08

Das würde Dir kein bisschen weiterhelfen und die Einflussnahme möchte ich ebenso vermeiden. Es könnte schließlich dazu führen, Dich in Deiner Entscheidung zu bestärken, den ein oder anderen Weg zu verfolgen. Meine Meinung interessiert weder einem Richter, noch einem potentiellen Rechtsvertreter (Verfahrenshelfer). Bin eher bedacht, die Dinge möglichst außergerichtlich und ohne Anwalt zu lösen. Also (eventuell über die Hausverwaltung) dem Miteigentümer nachweislich und schriftlich dazu auffordern, die mutmaßlich rechtswidrige Änderung bei sonstiger angestrebter Klage innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Zeigt er sich unnachgiebig, könnte man zur Not einen Mediator hinzuziehen. Ich jedenfalls gebe kein Urteil ab, ohne mir vorher selbst ein Bild von den Gegebenheiten gemacht zu haben oder die Haltung des Streitgegners zu kennen.

Interessiert Dich die Meinung eines Juristen, könnte man den Amtstag bei Gericht oder die kostenlose Rechtsberatung der Gemeinde nutzen. Auch der Rechtsanwaltskammertag bietet wöchentlich eine erste anwaltliche Auskunft. In meinem Bundesland bspw. müsste man morgen gegen 9 Uhr dort anrufen, damit man für den Folgetag eine telefonische rund 15-minütige Auskunft ab 13 Uhr vereinbaren kann. Bei den Anwälten wäre da stets das Problem, dass sie ihre Kompetenz in einem anderen Bereich haben.

Doch nun bist Du zumindest mit einigen wertvollen Infos versorgt, um dem Nachbarn entsprechend die Augen öffnen zu können. Und sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte man durchaus die deutsche Entscheidung als Grundlage und Referenz bemühen.
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DorisMihokovic
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von DorisMihokovic » 06.10.2021, 13:02

Steht die besagte Abstellfläche im Miteigentum oder ist sie zugunsten des Eigentümers - wie seine Wohnung - im Grundbuch seiner Wohnung zugehörig verbüchert?
In 1. Fall wäre die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich, im 2. Fall nicht.

MG
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von MG » 06.10.2021, 18:01

@DorisM: Der Fragesteller hat dazu ausgeführt:

....an seinem Parkplatz, welcher ebenfalls als Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch / Wohnungseigentumsvertrag / Nutzwertgutachten definiert ist,....

Der Parkplatz ist daher weder Gemeinschaftseigentum noch "zur Wohnung gehörig", also Zubehör (was im Übrigen seit vielen Jahren gar nicht mehr zulässig ist), sondern ein eigenes WE-Objekt.

Können Sie Ihre Meinung (die ich für falsch halte), irgendwie belegen?

Vereinfacht: Der Boden samt Unterbau der Garage ist Gemeinschaftseigentum und daher darf nicht zur Montage des Bügels oä. angebohrt werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

DorisMihokovic
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von DorisMihokovic » 06.10.2021, 22:06

....an seinem Parkplatz, welcher ebenfalls als Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch / Wohnungseigentumsvertrag /
Aus diesem Passus habe ich abgeleitet, dass an diesem Stellplatz Wohnungseigentum begründet wurde, sodass der Stellplatz-Eigner niemanden um Zustimmung fragen müsste.

Bin allerdings keine Juristin, nur mit der privaten Hausverwaltung eines 3-Familienhauses betraut, das solche Probleme gottlob nicht kennt.

Michael90
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 07.10.2021, 10:38

Hallo Zusammen,

also: der Stellplatz ist ein eigenständiges WE-Objekt, allerdings dürfen m.E. keine optischen Veränderungen durchgeführt werden, schon gar nicht dürfen Pflastersteine entfernt und mit Beton aufgefüllt werden. Der Untergrund (Pflaster) ist nämlich jedenfalls nicht in seinem Verfügungsbereich.

Ich darf ja auch nicht ohne weiteres ein Loch durch die Fassade bohren um mir eine Klimaanlage zu installieren, nur weil diese dann auf dem von mir genutzten Bankon steht.

Der Typ kapiert nicht, dass er Miteigentümer der Gesamtliegenschaft ist und lediglich ein exklusives Nutzungsrecht seiner verbücherung WE-Objekte. hat. Der Anteil (z.B. 50/2020 WE Top 4) besagt ja lediglich, dass ihm 50 Teile von 2020 gehören, daher muss er bei Instandhaltungen ja auch im Bereich der Gesamtliegenschaft aufkommen und kann nicht als Nutzungsberechtigter einer Wohnung der Stiege 2 sagen, der Wasserschaden der Stiege 1 geht mich nichts an. (außer es ist im WE-Vertrag anders vereinbart, bei uns aber nicht der Fall).

Würde jeder am Parkplatz das machen was er will, hätten wir bald eine „Verhüttelung“, der eine will dann Holz dort lagern (=nicht widmungsgemäße Nutzung), der nächste will sich ein Carport hinstellen und der übernächste eine Garagenbox, der Typ kommt mit billigsdorfer Parkplatzbügel daher.

Auch wenn ich vielleicht recht habe, werde ich von einer Klage vorerst absehen. Die Hausverwaltung wird ihm jetzt anschreiben und über die gesetzliche Lage aufklären.

Es ärgert mich schließlich nur, dass ich mich mit der Materie auseinandersetze, mir nicht einfach eine Wallbox auf meinem Parkplatz installiere, da die Zustimmung aller nötig ist, andere aber machen was sie wollen und dann auch noch aggressiv, präpotent und uneinsichtig, nahe zu deformierend auftreten, obwohl sie nicht wissen mit wem sie reden.

Da hätte ich echt große Lust dieser Person eine Lektion zu erteilen… allerdings haben unsere Gerichte etwas anderes zu tun. Die Dinger werden schneller verrosten als ein gerichtliche Entscheidung ergeht.

alles2
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von alles2 » 07.10.2021, 13:56

Lass Dich wegen den Beiträgen nicht verunsichern. Ich kenne die "Doris" recht gut (nicht privat) und sie hatte sich bereits in einem anderen Forum den Unmut einiger Rechtswissender zugezogen. Wie auch hier gehörte ich eben nicht zu jenen, die sie (öffentlich) persönlich angegriffen hatten. Sie hatte es nie böse gemeint, sondern war nur nicht immer ganz so sattelfest, was übrigens auch auf mich zutreffen könnte (eine entsprechende Reaktion durch andere Mitleser würde dann ohnehin auf den Fuß folgen). So wie "MG" hätte mich die gesetzliche Grundlage auch interessiert, weil durch Doris' These bei mir irgendein dunkler Fleck in Erinnerung gerufen wurde, den ich nicht konkret zuordnen kann.

Weil er mit dem Stichwort "Zubehör" selber die Uralt-Bestimmung ins Spiel gebracht hat, sei noch angemerkt, dass die Maßnahmen der damals angewendeten Rechtslage entsprechend § 56 WEG dennoch weiterhin rechtswirksam ist. Es gibt auch einen Grund, warum es Mit- UND Wohnungseigentümer heißt. Doch aus letzten Beiträgen ist es schon ausreichend abzuleiten. Und ja, auch an KFZ-Abstellplätzen kann selbstständiges Wohnungseigentum begründet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Michael90
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 07.10.2021, 20:14

Hallo,

in einem Forum darf ja auch diskutiert werden 😉. Ich bin ja auch kein Jurist und daher definitiv nicht sattelfest und allwissend ist niemand, schon gar nicht in Rechtsfragen.

Allerdings habe ich mich, bevor ich mir eine „Eigentumswohnung“ gekauft habe, mich mit der damit verbundenen rechtlichen Materie auseinandergesetzt. Schließlich handelt es sich um eine der größten Investitionen die ich je getätigt habe und je tätigen werden.

Daher erachte ich es als umso befremdlicher, wenn manche solche Investitionen tätigen und meines Erachtens keinen Plan davon haben, was sie da gekauft haben.

Es tut meines Erachtens im gegenständlichen Fall überhaupt nichts zur Sache, ob der Parkplatz ein selbstständiges WE-Objekt ist (was er ist), oder Zubehör (wie z.B. ein Keller). In beiden Fällen sind bauliche Veränderungen, welche Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild haben, nicht ohne weiteres durchführen.

Im gegenständlichen Fall wurden Pflastersteine (= in der Instandhaltungspflicht aller) entfernt, ein Punktfundament errichtet und darauf ein Parkplatzbügel geschraubt (= optische Veränderungen).

Immer wenn ich diese Dinger sehe (also beim verlassen des Hauses und wiederkommen), ärgere ich mich über diese egoistische Nacht und Nebel Aktion. Er hätte einfach mit seiner Problemstellung (= es parken Hausfremde auf seinem Parkplatz) an die Gemeinschaft herantreten sollen. Ein sozial verträglicher Lösungsvorschlag wäre dann der Vorschlag gewesen einen Schranken bei der Ein- Ausfahren zu errichten (= Mehrheitsbeschluss), wäre das nicht gelungen, hätte er ja zumindest an alle ein E-Mail schreiben können, dass er sich einen Parkplatzbügel errichten wird.

Aber nicht einfach hinschrauben und mir, nachdem ich ihm gefragt habe, warum er das gemacht hat, mich überheblich anzuschreien.

Daher habe ich mich hier registriert, da es leider dazu noch kein Referenzurteil gibt, traue ich mich über eine rechtliche Auseinandersetzung nicht drüber.

Somit gewinnt, wie so oft im Leben, der dekadente Egoist, nur weil in den letzten fünf Jahren zwei Mal jemand auf den Parkplatz gestanden ist. Das sagt er auch noch, dass das erst zwei Mal so war.

LG
Michael
Zuletzt geändert von Michael90 am 07.10.2021, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von alles2 » 07.10.2021, 22:29

Diskutieren ja. Heikel wird es eben, wenn man von einer falschen Annahme zu sehr überzeugt ist und somit andere verunsichert. Drum schadet es nie, sich vorher zu vergewissern, sollte man selbst nicht aus der Praxis berichten können und weil der eigene juristische Kenntnisstand längst überholt sein kann.

Bei Dir taugt mir, dass Du genau weißt, wovon Du redest und worauf es ankommen könnte. Das zeigten mir die allerersten Zeilen, die auch der "MG" zitiert hatte. Ferner nimmst Du unsere Infos sehr gut auf, wenngleich Du eh schon über mehr als ausreichende Grundkenntnisse verfügst und gut vorbereitet warst. Das macht die Sache einfacher.

Wäre ich in Deiner Situation, hätte ich hinsichtlich einer Klage tendenziell ein gutes Gefühl. Doch das zählt vor Gericht nicht. Ob ein Prozess zum Erfolg führt, kann leider auch davon abhängen, wie der Richter drauf ist. Zu oft hatte ich Fälle, da wurde erst in dritter Instanz die vorherigen richterlichen Entscheidungen "overruled". Da denkt man sich schon, was sich die anderen beiden Richter dabei gedacht haben, und trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung in die Richterschaft bei. Du merkst, dass ich mit meinen Beschwichtigungen auch diesmal niemand in eine Richtung drängen möchte, zumal ich den möglichen Prozessgegner nicht kenne. In solchen Dingen verstehen einige die Kunst der Verfahrensverschleppung. Ohne entsprechendem Nervenkostüm und der Inkaufnahme des Prozessrisikos, könnte die Abstandnahme davon in der Rückschau der gscheitere Weg sein. Wer weiß, ob es der Nachbar dann erst recht auf einen absehen wird. Schließlich findest Du nicht gerade löbliche, um nicht zu sagen, bedenkliche Worte gegen ihn.

Vielleicht könnte man ihm eine letzte Chance geben und erst mit einem neuerlichen Fehltritt vor Gericht ziehen. Dann hätte er eine Unterlassungsklage nicht anders verdient. Es bleibt zu hoffen, dass es ihm nach der Intervention mit der Hausverwaltung oder gar Deiner Aufklärung eine Lehre war und er realisiert, dass es noch mit einem blauen Auge davongekommen zu sein. Kann mich gut in Dich hineinversetzen, dass Dich das keine Ruhe lassen könnte, sobald Du an die Stellfläche denkst oder Dich dem näherst. Nur mit der Wut im Bauch sollte man sich an kein Verfahren heranwagen. Ich würde mich - von allen zuvor genannten Möglichkeiten der Rechtsauskünfte - zu einem Amtstag ein Richter aufsuchen. Das könnte Dich in Deiner Entscheidung bestärken. Wäre auch irgendwo schade, wenn man einer vertanen Chance nachtrauern müsste (mit Verweis auf etwaigen Fristen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Michael90
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von Michael90 » 08.10.2021, 00:26

Danke, es macht, obwohl die Umstände anderes vermuten lassen, auch Spaß die Thematik etwas zu konkretisieren.

Und ohne hier jetzt etwas vermischen zu wollen: der Typ hat die Wohnung als reines Investment gekauft und diese auch nicht vermietet. Das bedeutet, die Wohnung als auch der Stellplatz stehen an ~ 330 Tagen von 365 Tagen im Jahr leer. Die übrigen Tage nutzt die Wohnung der Sohn zum exzessiven Feiern unter massiven Alkoholeinfluss. Auch hier war bis dato jeder tolerant und hat trotz Lärmbelästigung bis teils drei Uhr morgens nicht die Polizei gerufen, sondern versucht vernünftig einen Konsens zu finden.

Diese Aktion mit dem Parkplatzbügel passt also wie ein Puzzleteil in das Gesamtbild.

Natürlich will man sich dann irgendwann gegen das überlaufende Fass zur Wehr setzen, allerdings ist man als Bewohner, mit der Intuition hier in Frieden und Harmonie zu leben, im Nachteil. Die Eigentümer wohnen zwar nur einen Steinwurf von hier entfernt, allerdings in einem äußerst adretten videoüberwachten Einfamilienhaus. Wenn der Typ also mit mir in den Krieg zieht und möglicherweise andere auf seine Seite bringt, stehe ich mit ihm (und möglicherweise anderen Parteien) auf Kriegsfuß. Er sperrt die Tür in seinem Elfenbeinturm zu, ich aber muss in dieser Gemeinschaft mit meiner Frau und lieb gewonnenen Nachbarn leben.

Das Stichwort Verfahrensverschleppung war bzw. ist daher der Haupgrund warum ich nun vor einer Auseinandersetzung zurückschrecke.

Du musst dir vorstellen, der Typ hat hier am Samstag (wahrscheinlich vormittags) einfach Pflastersteine entfernt und das Fundament für diesen Bügel betoniert, in den Beton aber bereits Schrauben eingesetzt und das ganze ungesichert bis Sonntag ca. 16:00 Uhr so belassen. Jeder hätte darüber stolpern können, Autos hätten sich einen platten Reifen zuziehen können (über die daraus resultierende Unfallgefahr möchte ich gar nicht sprechen)… hier spielen Kinder mit Fahrrädern und Roller… all das schoss mir beim Anblick dieser 4 cm langen, aus dem Boden ragenden Schrauben durch den Kopf. Absolut nicht abgesichert, mitten auf einem belebten Parkplatz mit öffentlichen Wegerecht. Am nächsten Tag, Sonntags ca. 16:00 Uhr, schraubte der Herr dann plötzlich diesen Parkplatzbügel dort an. Beim ansprechen hat schon das einfach „Grüß Gott“ von mir und meiner Frau dazu ausgereicht um ihm zum explodieren zu bringen. Angesprochen auf die Unfallgefahr und über die m.E. vorliegende Rechtslage bis hin zur von mir etwas unsachlichen Ansprache auf die Partys der Kinder, kam keine Einsicht. Nur abwertende Worte (ihr kennt euch wohl nicht aus , ich habe vier Eigentumswohnungen, usw.) und ein Blick von oben herab… bis er schließlich wutentbrannt in sein SUV eingestiegen ist und das Gespräch nach einer unsachlichen, vielleicht drei minütigen, einseitigen Kommunikation einfach abgebrochen hat.

Getreu dem Motto „mit dem Pöbel gebe ich, der besser Situierte, mich nicht ab“.

DAS ist eben die ganze Geschichte warum ich wegen eines blöden Bügels so erregt bin. Natürlich habe ich die Situation nun - unter anderem Dank euch / dir - bereits ausführlich selbst reflektiert. Letztlich steht das Gesetz wahrscheinlich auf meiner Seite. Allerdings müsste ich im Falle einer gerichtlichen Konfrontation das Prozessrisiko tragen. Somit muss mir bewusst sein, dass mir die Geschichte auch finanziell schaden könnte. Wenn ich mir jetzt durchlese, dass der Typ bei einem Prozess sogar Verdienstausfälle und Spesen geltend machen kann, müsste ich wohl für das was der pro Tag lukriert eine Woche lang arbeiten gehen. Dann taucht der wahrscheinlich auch noch mit viel besseren Anwälten auf und kennt durch seinen Beruf möglicherweise auch noch Richter oder lässt irgendwelche Zustimmung anderer Eigentümer gegen Geld einholen, damit es so aussieht als würden sich nur ein paar wenige daran stören und macht letztlich mich zum Querulanten.

Daher denke ich nun: man sieht sich immer zwei Mal, bei der nächsten Party wird dann nicht mehr toleriert, sondern die Polizei gerufen. Den, wie ich schon schrieb, Toleranz ist keine Einbahnstraße.

Herzlichen Dank für dieses Forum, ein toller Ort um anonym etwas rechtlich zu analysieren. Trotzdem verfolge ich weiterhin die Devise „reden statt streiten“, unsere Gerichte haben schon genug zu tun.

LG
Michi

jamesbenzo11
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Re: Wohnungseigentümer errichtet Parkbügel ohne Zustimmung aller

Beitrag von jamesbenzo11 » 09.10.2021, 00:07

Hello there everyone! Hope you all are doing good. Im new here on this website..

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