"Betrag zu entrichten" - Zeitpunkt?

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magical_me
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"Betrag zu entrichten" - Zeitpunkt?

Beitrag von magical_me » 02.10.2021, 08:07

Hi....

wenn im Beschluss steht "der Betrag ist jeweils am Ersten des Monats im vorhinein zu entrichten" ...muss der Betrag dann am 1. abgebucht oder bereits am 1. auf meinem Konto verfügbar sein, weiß das jemand?

Herzlichen Dank:)

m_m



alles2
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Re: "Betrag zu entrichten" - Zeitpunkt?

Beitrag von alles2 » 02.10.2021, 08:57

So ähnlich heißt es auch unter § 15 Abs.3 MRG (Mietrechtsgesetz) und da hat sich der Bestandnehmer darum zu kümmern, dass die fällige Monatsvorschreibung rechtzeitig beim Bestandgeber eingezahlt wird. Eine klarere Formulierung, die man sonst auch in Verträgen findet, kann daher alternativ lauten:

"Der Mietzins ist im Vorhinein zu entrichten und muss spätestens am Ersten des jeweiligen Monats am Konto des Vermieters eingelangt sein."
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
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Re: "Betrag zu entrichten" - Zeitpunkt?

Beitrag von magical_me » 02.10.2021, 11:09

Danke. So etwas ist mir bekannt.
Mir geht es um Unterhaltszahlungen.
Ich habe meine Kontonummer gewechselt (war vorher dieselbe Bank wie KV), und nun erhalte ich den Unterhalt zumeist am 3./4. wobei ich am 1. Miete und Versicherung zahlen muss.
Das ist natürlich blöd und ich wollte wissen, ob das rechtens ist, oder ob er sicherstellen müsste, dass ich das Geld am 1. bereits erhalte.
Und bevor Fragen kommen, nein es gibt keine Kommunikationsbasis mehr :roll:

alles2
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Re: "Betrag zu entrichten" - Zeitpunkt?

Beitrag von alles2 » 03.10.2021, 04:16

Das mit der Miete ist nur ein Beispiel, während die Bedeutung der Worte auch für andere Bereiche gelten. Anscheinend wurde im Gerichtsbeschluss kein Respiro gewährt (Regelung über eine Nachfrist). Finden sich diese Verzugstage, während denen keine Verzugsfolgen geltend gemacht werden, nicht in Deinem Miet- und Versicherungsvertrag, könnte man die Sache mit den jeweiligen Vertragspartner klären. Ansonsten gibt es seitens des Unterhaltspflichtigen vielleicht die Möglichkeit einer Eilüberweisung, welche jedoch mit zusätzlichen Spesen verknüpft sein kann. Oder er überzieht sein Konto für wenige Tage, damit Du die Unterhaltszahlungen pünktlich hast, wobei für gewöhnlich Dispozinsen anfallen würden. Alternativ könntest Du Letzteres in Erwägung ziehen, sollten die Verträge kein "Spazi" bzw. es der Überziehungsrahmen zulassen. Doch in erster Linie hat er sich darum zu kümmern, dass die Zahlung nicht verspätet bei Dir ankommt. Ansonsten kannst Du ihn mahnen und darauf hinweisen, dass beim nächsten Mal eine Exekution geführt werden würde. Vielleicht richtet er einen etwaigen Dauerauftrag dann so ein, dass der fällige Betrag früher angewiesen wird.
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