Motorrad Parken

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fischi_1
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Motorrad Parken

Beitrag von fischi_1 » 30.09.2021, 18:23

Hallo,
ich bin der Mieter eines Objektes in der Stadt Graz. Im Sommer hab ich mir ein Motorrad gekauft, welches ich bei einem Unterstellplatz für Fahrräder parken habe, da es dort unterdacht ist. Dies wird von meinem Vermieter toleriert.

Um zu diesen Stellplatz zu kommen, schiebe ich das Motorrad über den Innenhof des Wohnobjektes mit abgestelleten Motor. So wurde es mir auch von der Hausverwaltung meines Wohnobjektes empfohlen. Es würde auch einen öffentlichen Geh- Radweg dorthin geben, jedoch ich mir bewusst das ich diesen nicht benutzen darf.

Nun bekomme ich regelmäßig von einen Parkraumwächter einen Strafzettel mit dem Tatbestand Geh- Radweg benutzt. Meine Frage wäre nun ob es strafbar ist vom Parkgebührenreferat der Stadt Graz, wenn ich mein Motorrad über diesen Innenhof schiebe der zum Wohnobjekt gehört, und ich nehme an als Allgemeinfläche für die Mieter gilt? Oder liege ich im Unrecht?
Es gibt nirgends eine Privatgrund Beschilderung.

Zur besseren übersicht habe ich noch ein Sattelitenbild von meiner Route im Anhang.

Vielen Dank für die Auskunft! :)
Bild



alles2
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Re: Motorrad Parken

Beitrag von alles2 » 01.10.2021, 03:49

Nach § 8 Abs.4 Z 1 StVO darf man mit dem Motorrad ein Geh- und Radweg nur zum Überqueren benützen. Das Schieben (außer bei wichtigen Gründen) ist nur auf Fahrbahnen gestattet (§ 69 Abs.1 StVO), da sonst von einer Behinderung der Fußgänger ausgegangen werden würde (das Verstellen des Weges nach § 78 lit.c StVO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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