Besitzstörung Auskunftspflicht?

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hubert37
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Besitzstörung Auskunftspflicht?

Beitrag von hubert37 » 30.09.2021, 01:43

Guten Abend jusline-Community!

Eine Frage bezüglich einer Besitzstörungsklage, folgender Sachverhalt:

Ein Lenker parkt einen PKW auf Privatgrund, wobei nicht zu erkennen war, dass dies nicht erlaubt/erwünscht ist. Der Zulassungsbesitzer, der nicht der Lenker des PKW war, wird daraufhin zu Unterlassung und Kostenersatz für den Rechtsanwalt des Eigentümers aufgefordert. Der Zulassungsbesitzer kommt der Aufforderung nicht nach, da er sich nicht zur Unterlassung des Verhaltens anderer Personen verpflichten kann.

Trifft den Zulassungsbesitzer im Gerichtsverfahren eine Pflicht, den Lenker zu nennen oder überhaupt kennen zu müssen?

Würde in jenem Fall, in dem der Zulassungsbesitzer den Lenker nicht kennt, das Verfahren eingestellt werden? Oder haftet der Zulassungsbesitzer dann anstelle des wahren Lenkers?

Besten Dank und LG



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Besitzstörung Auskunftspflicht?

Beitrag von alles2 » 30.09.2021, 03:50

Üblicherweise sollte nach § 339 ABGB der Fahrzeuglenker als unmittelbarer Störer geklagt werden. Daher gilt es bei einer Besitzstörungsklage zur Beweisstellung und prozessökonomischen Aufklärung unter Wahrheitspflicht iSv § 178 ZPO (Zivilprozessordnung) daran, beim Zulassungsbesitzer vorab nach dem wahren Störer zu fragen. Widersetzt sich der Fahrzeughalter der Bekanntgabe oder wird eine fiktive Person benannt (während der vorprozessualen Korrespondenz unterliegt er nicht der Auskunfts- oder Wahrheitspflicht), könnte gegen ihn auch eine passive Klagslegitimation erfüllt sein, wodurch er als mittelbarer Störer haften würde. Dieser hätte jedoch nach dem besagten ABGB-Paragraphen das Recht, den Schadensbetrag vom tatsächlichen Lenker gerichtlich durchzusetzen. Die Haftung kann dem Halter jedoch uneingeschränkt zuteil werden, wenn er nichts zur Abstellung weiterer Besitzstörungshandlungen unternimmt (z.B. indem er mitgefahren wäre oder er mit diesen Vorfällen hätte rechnen müssen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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