Zahlungsaufforderung

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elisabeth@plienegger.com
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Zahlungsaufforderung

Beitrag von elisabeth@plienegger.com » 29.09.2021, 14:14

Was genau ist der Unterschied zwischen Zahlungsbefehl, Zahlungsauftrag und Zahlungsaufforderung?
Bitte könnten Sie mir das in verständlicher Sprache erklären?
Vielen Dank!



alles2
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Re: Zahlungsaufforderung

Beitrag von alles2 » 29.09.2021, 16:53

Eine Zahlungsaufforderung (Zahlungserinnerung oder Mahnung) bekommt der Kunde meist vom Händler oder Dienstleister. Fruchtet das nicht, kann der Gläubiger bei Gericht im Rahmen des Mahnverfahrens einen Zahlungsbefehl nach § 244 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) beantragen. Und dort heißt es wiederum:
In Rechtsstreitigkeiten über Klagen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines 75 000 Euro nicht übersteigenden Geldbetrags begehrt wird, hat das Gericht ohne vorhergehende mündliche Verhandlung und ohne Vernehmung des Beklagten einen durch die Unterlassung des Einspruchs bedingten Zahlungsbefehl zu erlassen, sofern nicht ein Zahlungsauftrag zu erlassen ist§ 555 bis 559).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

elisabeth@plienegger.com
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Re: Zahlungsaufforderung

Beitrag von elisabeth@plienegger.com » 30.09.2021, 10:01

Okay, vielen Dank erst mal. Zahlungsaufforderung ist also eine Mahnung.
Aber wenn es heißt "...Zahlungsbefehl zu erlassen, sofern nicht ein Zahlungsauftrag zu erlassen ist", was genau ist dann was?

alles2
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Re: Zahlungsaufforderung

Beitrag von alles2 » 01.10.2021, 03:11

Das mit dem Zahlungsauftrag braucht man als Privatperson nicht berücksichtigen, da es sich um eine spezielle Form des Mahnverfahrens handelt, für die ein Handelsgericht oder Bezirksgericht in Handelssachen zuständig wäre. Der sogenannte Wechsel ist eine Art Wertpapier, das wie ein Scheck als Zahlungsmittel dienen kann. Mit dem Wechselgesetz (WechselG) gibt es dafür ein eigenes Regulativ. Mehr zu der zivilprozessrechtlichen Abhandlung findet man ohnehin in § 555 Abs.1 ZPO.
Zuletzt geändert von alles2 am 01.10.2021, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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elisabeth@plienegger.com
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Re: Zahlungsaufforderung

Beitrag von elisabeth@plienegger.com » 01.10.2021, 10:53

Vielen Dank, dass Sie sich so viel Zeit nehmen mir zu antworten!
Zur Info: Ich bin Übersetzerin, und in meinem Text kommen beide Wörter (Zahlungsauftrag und Zahlungsbefehl) vor. Natürlich versuche ich, dafür 2 geeignete Wörter zu finden, obwohl nach meinem Empfinden beides das Gleiche ist...

alles2
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Re: Zahlungsaufforderung

Beitrag von alles2 » 01.10.2021, 11:15

Verstehe ich, wobei neben den beiden unterschiedlichen juristischen Forderungsbetreibungen selbst das Wort "Wechsel" im Sinne des Finanz- oder Handelsjargons eine Herausforderung darstellen könnte. Schließlich hat es nichts mit Unterwäsche wechseln oder sowas zu tun. Möchte man "Wechsel" ins Englische übersetzen, könnte es eben nicht mit "change", sondern "bill of exchange" umgesetzt werden.
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