Wir besitzen zwei Parzellen und ich möchte auf meiner Bauparzelle bis an die Grundstücksgrenze einen Wintergarten errichten worin Tiere gehalten werden dürfen, aber gilt der Paragraf 41 Absatz A
auch zur eigenen Grundstücksgrenze?
Freue mich auf ihre Rückmeldung
Mfg Sandra Reiter
Baurecht Abstandsregel zur eigenen Grundstücksgrenze
Re: Baurecht Abstandsregel zur eigenen Grundstücksgrenze
Du meinst vermutlich § 41 Abs.1 Z 5 lit.a Oö. BauTG (Bautechnikgesetz), wonach es gekürzt heißt:
Unabhängig vom Bundesland sollte man schon mit der Gemeinde (Bauabteilung) darüber reden, weil es jede mit der Umsetzung des Bebauungsplans anders handhaben kann. Während die einen das abstandslose Hinstellen einer Garage zulassen, kann es in der Nachbargemeinde schon anders aussehen. Dann kann die Frage sein, ob es sich bei dem Wintergarten um ein Zubau an einem Gebäude oder ein selbstständiges Bauwerk handelt. Bei uns beispielsweise wäre die Grenzbebauung unabhängig davon bis 2 m möglich, was auch nicht überall zutreffen muss. Ganz gleich, ob das Nachbargrundstück einem selbst gehört.Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, gelten die Abstandsbestimmungen zu den Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen nicht für Gebäude und Schutzdächer sowie Teile davon, auch wenn sie unterkellert sind, unter folgender Voraussetzung: Die im Abstand gelegenen Räume und Teile von Schutzdächern dürfen nicht für betriebliche Zwecke oder zur Haltung von Tieren genutzt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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