Wohnwagenkauf - falscher IBAN für Zahlung
Verfasst: 24.09.2021, 23:51
Guten Tag,
Ich habe eine Rechtsfrage zu einem unschönen Thema:
Wir haben eine unverbindliche Bestellung bei einem Wohnwagenhändler aus Deutschland abgeschlossen. Dieser ist prinzipiell auch seriös - wir stehen weiterhin im Kontakt.
Neben nebensächlicher telefonischer Kommunikation hatten wir den Hauptkontakt per Mail. Dabei haben wir immer mit einer einzigen Mailadresse - die definitiv dem Wohnwagenbetrieb gehört - kommuniziert.
Es wurde eine Anzahlung über etwa 33% vereinbart und dann eine Restzahlung.
Die handschriftliche IBAN auf der unverbindlichen Bestellung war nicht ausreichend lesbar. Wir haben also per Mail darum gebeten, dass man uns diese bitte per Computerschrift zusendet. Dies wurde auch gemacht - die IBAN wurde uns direkt in der Mail über die Mailadresse des Verkäufers gesendet.
Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Zahlung des Restbetrages für 2 Wochen später auf einem fixen Datum terminiert.
Bis 1 Tag vor Zahlung des Restbetrages gab es nur rudimentären telefonischen Kontakt bezüglich sonstiger Fragen.
1 Tag vor der Zahlung erhielt ich dann eine Mail von der Mailadresse des Händlers, in der eine IBAN für Überweisung des Restbetrages angegeben wurde. Das war ein anderer als bei der Anzahlung - ich dachte na gut, soll so sein, vlt teilen die sich die Einkünfte dort nach Kategorie oder so auf.
Dann habe ich den Restbetrag den Tag darauf auf eben diesen IBAN überwiesen. 3 Stunden darauf schickte mir der Händler erst die Rechnungen zu Anzahlung und Restzahlung.
Das Problem ist nun: Das Geld ist nicht beim Händler angekommen, er kennt den IBAN nicht und behauptet diese Mail mit dem IBAN nicht versendet zu haben. Er meint, dass er eventuell gehackt wurde und ich nicht auf den IBAN laut Mail hätte überweisen dürfen, weil auf den Rechnungen ja andere IBANs stehen.. (die Rechnungen, die mir erst 3 Wochen nach der verbindlichen Bestellung und wenige Stunden nach Überweisung der Restzahlungen zugesendet wurden! Ich wusste nichtmal, dass er mir noch vor Abholung Rechnungen dazu sendet!)
(diesen Part habe ich jetzt etwas zusammengefasst => ich kann bei Bedarf gerne nähere Details dazu liefern)
Wie sieht es hier rechtlich aus? Ich sollte ja als Käufer davon ausgehen können, dass Mails von der Mailadresse des Verkäufers auch wirklich von ihm stammen? Er muss ja sicherheitstechnische Vorkehrungen treffen?
Danke schonmal für eure Einschätzungen.
Schöne Grüße!
Ich habe eine Rechtsfrage zu einem unschönen Thema:
Wir haben eine unverbindliche Bestellung bei einem Wohnwagenhändler aus Deutschland abgeschlossen. Dieser ist prinzipiell auch seriös - wir stehen weiterhin im Kontakt.
Neben nebensächlicher telefonischer Kommunikation hatten wir den Hauptkontakt per Mail. Dabei haben wir immer mit einer einzigen Mailadresse - die definitiv dem Wohnwagenbetrieb gehört - kommuniziert.
Es wurde eine Anzahlung über etwa 33% vereinbart und dann eine Restzahlung.
Die handschriftliche IBAN auf der unverbindlichen Bestellung war nicht ausreichend lesbar. Wir haben also per Mail darum gebeten, dass man uns diese bitte per Computerschrift zusendet. Dies wurde auch gemacht - die IBAN wurde uns direkt in der Mail über die Mailadresse des Verkäufers gesendet.
Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Zahlung des Restbetrages für 2 Wochen später auf einem fixen Datum terminiert.
Bis 1 Tag vor Zahlung des Restbetrages gab es nur rudimentären telefonischen Kontakt bezüglich sonstiger Fragen.
1 Tag vor der Zahlung erhielt ich dann eine Mail von der Mailadresse des Händlers, in der eine IBAN für Überweisung des Restbetrages angegeben wurde. Das war ein anderer als bei der Anzahlung - ich dachte na gut, soll so sein, vlt teilen die sich die Einkünfte dort nach Kategorie oder so auf.
Dann habe ich den Restbetrag den Tag darauf auf eben diesen IBAN überwiesen. 3 Stunden darauf schickte mir der Händler erst die Rechnungen zu Anzahlung und Restzahlung.
Das Problem ist nun: Das Geld ist nicht beim Händler angekommen, er kennt den IBAN nicht und behauptet diese Mail mit dem IBAN nicht versendet zu haben. Er meint, dass er eventuell gehackt wurde und ich nicht auf den IBAN laut Mail hätte überweisen dürfen, weil auf den Rechnungen ja andere IBANs stehen.. (die Rechnungen, die mir erst 3 Wochen nach der verbindlichen Bestellung und wenige Stunden nach Überweisung der Restzahlungen zugesendet wurden! Ich wusste nichtmal, dass er mir noch vor Abholung Rechnungen dazu sendet!)
(diesen Part habe ich jetzt etwas zusammengefasst => ich kann bei Bedarf gerne nähere Details dazu liefern)
Wie sieht es hier rechtlich aus? Ich sollte ja als Käufer davon ausgehen können, dass Mails von der Mailadresse des Verkäufers auch wirklich von ihm stammen? Er muss ja sicherheitstechnische Vorkehrungen treffen?
Danke schonmal für eure Einschätzungen.
Schöne Grüße!