AMS Kinderbetruungsgeld Selbständigkeit

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Niho
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AMS Kinderbetruungsgeld Selbständigkeit

Beitrag von Niho » 24.09.2021, 11:29

AMS Kinderbetruungsgeld Selbständigkeit


Guten Tag
Da meine Situation einbißchen individuell wäre, habe ich mir gedacht vielleicht kann jemand hier mir weiterhelfen.
Ich habe vor meiner Schwangerschaft AMS Notstandshilfe bekommen und als Selbstständigkeit mit Gewerbe ohne SVS Versicherung (unter Geringfügigkeitsgrenze Verdient, Ausnahmeregelung bei Pflichtversicherung bei SVS) neben Notstandshilfe verdient habe. (unter Geringfügigkeitsgrenze)
Daher war ich bei GKK versichert durch AMS.
In der Mutterschutz Zeit habe ich Wochengeld von GKK bekommen und danach Kinderbetruungsgeld.
Jetzt habe ich wieder bei AMS arbeitslos gemeldet und Geldleistung als Notstandshilfe beantragt.
Zwischen Mitte Feb bis Mitte Juli war ich in der Mutterschutz.
Ich habe im Monaten Jänner und Februar Dienstleistungen geleistet und Rechnungs erstellt in einem Rechnung für beiden Monaten
Und dann im Monat 7, 8,9 bevor ich mich wieder bei AMS anmelde.
Dienstleistungen waren in diesen Monaten geleistet und die Rechnungen für diese Monaten erstellt aber die Kunde hat alle 4 Rechnungen im Monat 9 bezahlt bevor ich mich AMS anmelde.
Jetzt sind die Frage
1. AMS hat mir eine Formular für Bekanntgabe Nebenverdient durch selbsständigkeit geschickt für 01.2021bis 08.2021 (als ein Feld zum Ausfüllen) und 09.2021 (als ein Feld zum Ausfüllen)
Wie soll ich jetzt ausfüllen? Da ich ganze Rechnungen im Monat 9 bekommen habe, soll ich nur Feld 9 ausfüllen?

2. Verliere ich mein AMS?
3. AMS hat mir so Beratung gegeben (während Schwangerschaft gefragt) dass Gehalt aus Selbstständigkeit wird nicht als Bemessungsgrundlage angerechnet, nur wenn ich nach Wochenbett eine unselbständige Arbeit bekomme? Und wenn ich wieder bei AMS mich anmelde, Geldleistung wird wieder als Notstandshilfe mit Alter Bemessungsgrundlage was ich damals bekam berechnet. Ist es so?
Was wird jetzt als Bemessungsgrundlage berechnet?
4. Wenn ich so ausfülle, dass ich zwischen 01.2021bis 08.2021 (als ein Feld zum Ausfüllen) einen Betrag und 09.2021 (als ein Feld zum Ausfüllen) einen Betrag bekommen habe( laut meiner Rechnungen), ist falsch?
Was gilt bei AMS Datum das Geld auf mein Konto überwiesen ist?

Kann AMS Kontoauszug verlangen?

Bitte um Hilfe
Mit besten Dank



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: AMS Kinderbetruungsgeld Selbständigkeit

Beitrag von Hank » 25.09.2021, 20:34

…es heißt zwar so schön modern „Arbeitsmarktservice“ ist aber doch nur das gute alte bürokratische und vor allem hochpolitische Arbeitsamt mit den strikten Weisungsgebundenheiten aller Mitarbeiter und jede Minute kann eine neue - oft nur mündliche - Weisung aus den zuständigen Ministerien kommen und schon ist alles anders…

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