Ein Mann hat an einer Wohnhausanlage das Miteigentum- und das Wohnrecht an einer Wohnung. Kann er testamentarisch verfügen, dass dieses Miteigentums- und das Wohnrecht an einen VEREIN fallen soll? Kann also ein Verein Wohnungseigentürmer werden?
Vielen Dank für eine Information.
Wohnungseigentum
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