Freie Station/Lebensgemeinschaft

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bypernet
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Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von bypernet » 13.09.2021, 14:36

Guten Tag,
Ich habe den Pensionsbonus beantragt/lange Versicherungsdauer.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft.
Partnerin zahlt die Miete und Strom, ich trage unsere Lebensmittel Kosten, also trägt jede sein Beitrag bei.
Wie ist es in unserem Fall mit sogenannten "freie Station"?
Kann mir dadurch die PVA was kürzen?



alles2
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Re: Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von alles2 » 13.09.2021, 15:16

Es wäre toll, wenn nicht für jede Anschlussfrage ein eigener Thread gestartet werden würde:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17895

Dort habe ich den Abschnitt 5: "Ausgleichszulage zu Pensionen aus der Pensionsversicherung" ab § 292 ASVG erwähnt. Beim besagten Paragraphen heißt es unter Absatz 3 zweiter Satz:
Für die Bewertung der Sachbezüge gilt, soweit nicht Abs. 8 anzuwenden ist, die Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer mit der Maßgabe, daß als Wert der vollen freien Station der Betrag von 216,78 € (Anm. 1) heranzuziehen ist; an die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 1994, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.
Ich frage mich allerdings, wie Du jetzt darauf kommst. Denn das kann erst relevant werden, wenn von einem Arbeitgeber Wohnraum gewährt wird, was aus Deinen Zeilen nicht abzulesen ist. Nicht dass § 1 Abs.2 Sachbezugswerte-VO (Sachbezugswerteverordnung) falsch gedeutet wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bypernet
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Re: Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von bypernet » 13.09.2021, 15:48

Tut mir Leid, das wegen dem Thread wußte ich nicht.
PVA hat mir ein Formular geschickt, wo ich angeben musste, wer die Miete zahlt, wieviel davon ich, wieviel von Strom ich, ob ich erstes und zweites Frühstück, Jause und sonst noch was bekomme...
Ich habe zur Protokol gegeben, wie erwähnt.
Jede trägt sein Betrag bei, mir entstehen keine Einsparungen dadurch, dass ich sonstige Kosten trage.
Ich habe alle Texte und Gesetze, die Sie erwähnt haben, gelesen.
Eindeutig sind sie nicht, daher meine konkrete Frage.
Wäre es möglich, dass mir da aus obengenannten Gründen gewisse Summe als zweites Einkommen zur Pension dazu gerechnet werden könnte, beziehungsweise darf PVA das Familientarif verwenden?

alles2
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Re: Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von alles2 » 13.09.2021, 17:38

Das sind die Parameter für die Bemessungsgrundlage nach § 1 Abs.1 Sachbezugswerte-VO. Wie bereits im anderen Thread angedeutet, sollte die PVA sowas nur seriös erfragen, wenn es eine Beziehung iSv § 292 Abs.2 ASVG gibt oder man einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Kann mir nicht erklären, warum man das von Dir wissen möchte. Von keinem Pensionisten hätte ich je gehört, dass sie weniger bekommen würden, weil sie z.B. unentgeltlich bei ihren Eltern wohnen würden.

Aber Formulare oder dessen erforderlichen Angaben, die auf einen nicht zutreffen, braucht man eh nicht ausfüllen (evtl. durchstreichen oder mit 0 ausfüllen). Lebensgemeinschaften werden - meines Wissens nach - für die Berechnung nicht aufgenommen. Daher dürfte seitens der PVA ein Missverständnis vorliegen oder es wird sowieso am Ende des Tages unberücksichtigt bleiben. Bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (sollte das mal in Erwägung gezogen werden) wäre es was anderes.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von bypernet » 14.09.2021, 12:59

Ich habe neue Infos, wie folgt:
110Auswirkungen einer Lebensgemeinschaft auf den Anspruch auf Ausgleichszulage
MONIKAWEISSENSTEINER
§ 292 ASVG
OGH 22.2.2016, 10 ObS 147/15p
Im Fall einer Lebensgemeinschaft ist eine Einrechnung der Einkünfte von LebensgefährtInnen nach § 292 Abs 2 ASVG weiterhin ausgeschlossen. Es sind Erhebungen anzustellen und Feststellungen betreffend bedarfsmindernde Zuwendungen des/der Lebensgefährten/in zu treffen.

SACHVERHALT
Der 1950 geborene Kl bezieht eine Pension samt Ausgleichszulage von der PVA. Seit 2010 lebt er in einer Lebensgemeinschaft. Beide Lebensgefährten tragen alle laufenden Kosten (Miet-, Betriebs-, Strom-, Heizungs-, Telefon- und Fernsehkosten) sowie auch die Kosten für Lebensmittel in Höhe von ca € 600,- monatlich je zur Hälfte. Der Kl zahlt daher ca € 300,- monatlich.

VERFAHREN UND ENTSCHEIDUNG
Im September 2014 erfuhr die PVA von der Lebensgemeinschaft, setzte die Ausgleichszulage neu fest und forderte den Überbezug zurück. Als Begründung wurde ausgeführt, dass bei einer Lebensgemeinschaft bestimmte Fixkosten (Miete, Strom, Heizkosten, etc) nur einfach auflaufen. Im Hinblick auf die daraus folgende Erleichterung der wirtschaftlichen Lebensführung gelte die halbe Differenz zwischen dem doppelten Einzelrichtsatz und dem Familienrichtsatz als weiteres Einkommen, sofern infolge der Lebensführung keine tatsächliche Trennung dieser Kosten möglich bzw nachweisbar sei. Mit der Klage wurden die Neufestsetzung der Ausgleichszulage und die Rückforderung bekämpft, weil gegen die Lebensgefährtin keine Unterhaltsansprüche bestehen.

Das Erstgericht beurteilte die „Berechnungsformel“ der Anrechnung auf die Ausgleichszulage durch die PVA zwar als unzulässig, rechnete aber den halben Wert der freien Station auf die Ausgleichszulage an und korrigierte die Höhe der Ausgleichszulage und des Überbezugs.

Das OLG gab der Berufung der Bekl keine Folge, der Berufung des Kl gab es teilweise Folge. Es sei zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Ausgleichszulagenbezieher bedarfsmindernde Zuwendungen des Lebensgefährten erhalte. Entscheidend sei, ob der Ausgleichszulagenbezieher trotz der Lebensgemeinschaft für Wohnung und Ernährung Geldbeträge aufwenden müsse, die in etwa so hoch seien wie der in § 292 Abs 3 zweiter Satz ASVG genannte Wert. Da der Kl in Summe monatlich ca € 300,- aufwende, sei eine Anrechnung der vollen „freien Station“ nicht vorzunehmen.

Die Revision der Bekl ist zwar zulässig, aber nach Ansicht des OGH nicht berechtigt. Im konkreten Fall ist davon auszugehen, dass die von der Bekl allein aufgrund der Tatsache des Bestehens einer Lebensgemeinschaft angestrebte Berücksichtigung eines zusätzlichen Nettoeinkommens des Kl auf seinen Anspruch auf Ausgleichszulage nicht in Betracht kommt.

bypernet
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Re: Freie Station/Lebensgemeinschaft

Beitrag von bypernet » 14.09.2021, 13:34

Noch was von DRDA/at
Der Rechnungshof fand zwar, dass die Träger die Vollziehung der Ausgleichszulage in einer großen Zahl der Fälle ohne Probleme durchführten. Wo aber komplexere Sachverhalte wie die Anrechnung von Unterhaltsleistungen und der „freien Station“ (siehe 3.) oder die Feststellung der Höhe von anzurechnenden ausländischen Leistungen (siehe 4.) erhoben und beurteilt werden mussten, kam es aber immer wieder zu teilweise erheblichen Verzögerungen und Problemen bei der Vollziehung, die letztlich zu Lasten der AntragstellerInnen gehen, die, was man nie vergessen sollte, zur Deckung ihrer Basisbedürfnisse auf die Ausgleichszulage angewiesen sind.

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