Hallo,
Ersuche um Anregungen welche Handhabe in folgender Situation besteht: Balkon in einem Zinshaus (und auch Straße) wird von anderem nicht identifizierten Hausbewohner regelmäßig mit Zigaretten, Zündhölzer, Spucke verschmutzt. Da die Zigaretten nicht ordentlich ausgedämpft werden, kam es auch schon zu einem Brandschaden an einem Polster. Gibt es Zuständigkeit von Hausverwaltung, Feuerpolizei? Oder kann man nur versuchen den Verursacher auszuforschen und dann zivilrechtlich (Unterlassung?, besitzstörung?) vorgehen?
Beste Grüße
Anastasius
Verunreinigungen Balkon
Re: Verunreinigungen Balkon
Eigentlich hast Du die Situation schon gut erörtert. Dennoch sei auf diesen Beitrag verwiesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16537#p39234
Demnach ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet, detektivisch vorzugehen. Was er aber machen kann, die Bewohner über den schwarzen Brett (Aushang) oder Rundschreiben darüber zu informieren, dass zunehmend Beschwerden über diverse Verschmutzungen wie Tschickstummeln auf andere Balkonen, den Terrassen oder dem Grundstück eingelangt sind. Um höhere Betriebskosten (z.B. durch zusätzliche Reinigungskosten) oder zivilrechtliche Maßnahmen zu vermeiden, möge man das schädigende Verhalten einstellen. Eventuell kann man noch den zutreffenden Passus aus dem Mietvertrag heranziehen. Gut und gerne ist dort zu entnehmen, dass von den Balkonen nix "obabeitlt" und "runterg'haut" werden darf.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16537#p39234
Demnach ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet, detektivisch vorzugehen. Was er aber machen kann, die Bewohner über den schwarzen Brett (Aushang) oder Rundschreiben darüber zu informieren, dass zunehmend Beschwerden über diverse Verschmutzungen wie Tschickstummeln auf andere Balkonen, den Terrassen oder dem Grundstück eingelangt sind. Um höhere Betriebskosten (z.B. durch zusätzliche Reinigungskosten) oder zivilrechtliche Maßnahmen zu vermeiden, möge man das schädigende Verhalten einstellen. Eventuell kann man noch den zutreffenden Passus aus dem Mietvertrag heranziehen. Gut und gerne ist dort zu entnehmen, dass von den Balkonen nix "obabeitlt" und "runterg'haut" werden darf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!