Verfahrungsdauer Pension
Verfasst: 11.09.2021, 10:41
Guten Tag,
Ich habe im November einen Antrag auf Alterspension gestellt, mit dem Stichtag 01.05. dieses Jahres.
Alle Unterlagen sind vorhanden, auch die im Ausland (EU) vorhandene Versicherungszeiten.
PV hat letztens überprüft inwiefern ist meine Lebensgemeinschaft zu einbeziehen und meine Auslandsaufenthalte ab 1.1.
Natürlich keine, auch Corona bedingt.
Ich habe in Österreich seit 30 Jahren mein Wohnsitz.
Ich beziehe eine kleine Invaliditätsrente aus EU, die ist der PV auch bekannt und schon für die Sozialabgaben mitgerechnet.
Da ich etwa 44 Jahre gearbeitet habe, habe ich ein erhöhten Pensionsbonus/Ausgleichzulage beantragt.
Meine Fragen:
Habe ich ein Recht auf Auskunft bezüglich meines Aktes?
Antwort der PV ist nämlich: es ist in Bearbeitung, nichts konkretes.
Hat das PV Recht warten, bis die Alterspension in Ausland anerkannt ist?
Diese Mitteilung haben sie bereits von mir verlangt. Ich kann nach dortige Gesetzeslage erst mit 28.12. Frühpension antreten.
Soweit ich weiß nicht, weil ich diese Anerkennung und sämtliche Änderungen in einer Frist von 14 Tagen bekannt geben muss.
Falls mir die erhöhte Ausgleichzulage zusteht, (ca 50O Monate nachgewiesen und gesamte Einkommen 970 Eur netto), sind dá Fristen, die PV einhalten muss?
Ich bin seit über einen Jahr geschieden.
Einbeziehen von Ex Ehepartner ist soweit ich weiß seit 2001 nicht mehr zulässig?
Ich bitte euch um Rat
Ich habe im November einen Antrag auf Alterspension gestellt, mit dem Stichtag 01.05. dieses Jahres.
Alle Unterlagen sind vorhanden, auch die im Ausland (EU) vorhandene Versicherungszeiten.
PV hat letztens überprüft inwiefern ist meine Lebensgemeinschaft zu einbeziehen und meine Auslandsaufenthalte ab 1.1.
Natürlich keine, auch Corona bedingt.
Ich habe in Österreich seit 30 Jahren mein Wohnsitz.
Ich beziehe eine kleine Invaliditätsrente aus EU, die ist der PV auch bekannt und schon für die Sozialabgaben mitgerechnet.
Da ich etwa 44 Jahre gearbeitet habe, habe ich ein erhöhten Pensionsbonus/Ausgleichzulage beantragt.
Meine Fragen:
Habe ich ein Recht auf Auskunft bezüglich meines Aktes?
Antwort der PV ist nämlich: es ist in Bearbeitung, nichts konkretes.
Hat das PV Recht warten, bis die Alterspension in Ausland anerkannt ist?
Diese Mitteilung haben sie bereits von mir verlangt. Ich kann nach dortige Gesetzeslage erst mit 28.12. Frühpension antreten.
Soweit ich weiß nicht, weil ich diese Anerkennung und sämtliche Änderungen in einer Frist von 14 Tagen bekannt geben muss.
Falls mir die erhöhte Ausgleichzulage zusteht, (ca 50O Monate nachgewiesen und gesamte Einkommen 970 Eur netto), sind dá Fristen, die PV einhalten muss?
Ich bin seit über einen Jahr geschieden.
Einbeziehen von Ex Ehepartner ist soweit ich weiß seit 2001 nicht mehr zulässig?
Ich bitte euch um Rat