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Pflegevermächtnis bei 24h Pflege zulässig?

Verfasst: 11.09.2021, 00:13
von Normalbuerger
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Pflegevermächtnis, welches ab 2017 die Leistung von Angehörigen in der Pflege honoriert.
Ein Angehöriger hat ein Pflegevermächtnis in der Verlassenschaft beim Notar vorgelegt, er hat die Erblasserin gepflegt.
Nun gab es aber zusätzlich eine 24h Pflege seit Jahren, welche auch noch eine offizielle Förderung bekam.
Da gibt es Tage, wo die 24h Pflege und der Angehörige gemeinsam mit der Erblasserin einenAusflug gemacht haben.
Nun sollen die anderen Erben anteilig die Pflegekosten der 24h Pflegekräfte als auch das Pflegevermächtnis bezahlen?
Wenn gleichzeitig Angehöriger und(!) Pflegekraft mit der Erblasserin "spazieren gegangen" sind?
Ist die überhaupt zulässig?
Sind da die Voraussetzungen für ein Pflegevermächtnis gegeben?
Der Notar hat es in der Abrechnung aufgenommen, ohne viel zu fragen.
Danke für Hilfe und Ratschläge

Re: Pflegevermächtnis bei 24h Pflege zulässig?

Verfasst: 11.09.2021, 10:36
von alles2
Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB schreibt nicht vor, dass der nahe Angehörige keine zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen darf, sondern dieser der Pflege so gut als möglich nachkommen sollte. Dabei ist es unerheblich, ob der Angehörige nur 20 oder gar 150 Stunden pro Monat seiner Zeit geopfert hat. Das könnte sich nach § 678 Abs.1 ABGB nur auf die Höhe der Abgeltung für die Pflegeleistungen auswirken, sofern er nicht schon zu Lebzeiten des Pflegebedürftigen entlohnt wurde. Außerdem ist es für das psychische Wohlbefinden sicher wertvoll, wenn die Pflegebedürftige während dem Spaziergang mit einem entsprechenden Angehörigen tratschen kann, was ebenso zu den Pflegeleistungen hinzugerechnet werden kann, wäre sonst diese Zusammenkunft nicht vorgesehen gewesen. Im Prinzip alles, wo Bedarf besteht und sonst nicht ersetzbar wäre. Wenn man selbst mal in so eine Situation gerät, könnte man das besser nachvollziehen.