Seite 1 von 1

6 monatige Verfahrensdauer

Verfasst: 10.09.2021, 13:14
von Jochen Hoedl
Sehr geehrte Fachkundige!
Soweit mir bekannt ist, gibt es in Österreich eine Frist von 6 Monaten für die Abarbeitung von Verfahren.
Ich hätte gerne erfahren, ob ich einer Behörde in irgendeiner Form für die nicht Einhaltung dieser Frist, Druck machen kann?

Konkret geht es um die Übertretung der 6 Monate in der Abarbeitung von Sozialhilfebescheiden durch einen Sozialhilfeträger.

LG
Jochen

Re: 6 monatige Verfahrensdauer

Verfasst: 10.09.2021, 20:32
von alles2
Eine Säumnisbeschwerde nach § 8 Abs.1 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) bei der belangten Behörde erheben.