Sehr geehrte Fachkundige!
Soweit mir bekannt ist, gibt es in Österreich eine Frist von 6 Monaten für die Abarbeitung von Verfahren.
Ich hätte gerne erfahren, ob ich einer Behörde in irgendeiner Form für die nicht Einhaltung dieser Frist, Druck machen kann?
Konkret geht es um die Übertretung der 6 Monate in der Abarbeitung von Sozialhilfebescheiden durch einen Sozialhilfeträger.
LG
Jochen
6 monatige Verfahrensdauer
Re: 6 monatige Verfahrensdauer
Eine Säumnisbeschwerde nach § 8 Abs.1 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) bei der belangten Behörde erheben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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