Gewerbeberechtigung
Verfasst: 08.09.2021, 14:28
Mietvertraglich ist der Betrieb eines Fachhandelsgeschäfts für Bäckerei-Cafe vereinbart. Die Mieterin meldet daraufhin ein Gastgewerbe in der Betriebsart „Kaffeeschenke“ mit den Berechtigungen gemäß § 142 Abs 1 Z 2 bis 4 Gewerbeordnung 1994 und ihre Mitarbeiter als Gastronomiearbeiter an.
Macht sich die Mieterin strafbar, wenn sie nun - aufgrund von COVID-19-Maßnahmen, die das Betreten von Cafes untersagen - ihren Betrieb als bloße Bäckerei fortbetreibt, obwohl sie eben "nur" eine Gewerbeberechtigung als Kaffeeschenke und ihre Mitarbeiter als Gastronomiearbeiter (und nicht als Ladner) angemeldet hat? (Falls ja, kann mir jemand die dazugehörigen Gesetzesstelle nennen?)
Vielen Dank.
Macht sich die Mieterin strafbar, wenn sie nun - aufgrund von COVID-19-Maßnahmen, die das Betreten von Cafes untersagen - ihren Betrieb als bloße Bäckerei fortbetreibt, obwohl sie eben "nur" eine Gewerbeberechtigung als Kaffeeschenke und ihre Mitarbeiter als Gastronomiearbeiter (und nicht als Ladner) angemeldet hat? (Falls ja, kann mir jemand die dazugehörigen Gesetzesstelle nennen?)
Vielen Dank.