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erbt eine enterbte Person

Verfasst: 31.08.2021, 07:59
von BerndH
Guten Tag, können Sie mir bitte helfen.
Vater ist seit Jahren tot, Mutter lebt noch ist aber dement, es gibt/gab 2 Söhne ohne Nachkommen.
1. Sohn wurde enterbt, 2. Sohn ist vor einem Jahr auch verstorben, ohne Nachkommen und geschieden.
Der enterbte Sohn kümmert sich um die kranke Mutter seither.
Frage: ist der enterbte Sohn nun der Alleinerbe ?
Danke

Re: Erbt eine enterbte Person?

Verfasst: 31.08.2021, 11:33
von alles2
Bemüht man § 560 Abs.2 und § 726 bzw. 727 ABGB, dann JA, sofern es einen gesetzlichen Erben iSv § 730 ABGB gibt und sonst keine im Testament bedachte Person das Erbrecht erwirbt (§ 536 Abs.2 ABGB), sie keinen Partner oder keinen nahen Verwandten hat (§ 537 ABGB) oder die enterbte Person erbfähig ist. Sollte die Erbunwürdigkeit entsprechend § 539 bis 541 ABGB vorliegen, würden nur die Nachkommen in den Genuss des Erbanfalls gemäß § 536 Abs.1 ABGB kommen (§ 542 ABGB). Ansonsten würde die Verlassenschaft im außergewöhnlichsten Fall einem möglichen Lebensgefährten des Verstorbenen (§ 748 ABGB) oder dem Bund (§ 750 ABGB) zufallen.

Daher ist auch wesentlich, ob die Enterbung ohne Grund erfolgte (§ 775 Abs.1 ABGB) bzw. es sich lediglich um eine Pflichtteilsminderung nach § 776 Abs.1 ABGB handelt (auch sanfte Enterbung genannt) oder ob ein im Gesetz festgelegter Enterbungsgrund festgehalten wurde (siehe dazu auch § 770 ABGB). In Anbetracht der Umstände sollte der Enterbte sich daher bemühen, dass die nicht mehr testierfähige Mutter ihm nachweislich verziehen hat (§ 773 Abs.2 ABGB).

Re: erbt eine enterbte Person

Verfasst: 31.08.2021, 12:31
von BerndH
Danke dir für die ausführliche Antwort, diese hilft mir sehr.