Erbe teilweise zugunsten einer Person ablehnen

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schanzenpeter
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Erbe teilweise zugunsten einer Person ablehnen

Beitrag von schanzenpeter » 28.08.2021, 19:42

Liebe Forumsmitglieder,
ich bräuchte eine Information: nach meinem Tod erbt meine Ehefrau mein Haus und Erspartes. Kann sie das Haus ablehnen zugunsten ihrer Tochter? Hintergrund, ein weiteres Kind soll nach ihrem Ableben keinen Anspruch auf das Haus haben, auf vorhandenes Bargeld schon. Im Testament haben wir bestimmt, dass meine Ehegattin und ich uns gegenseitig beerben.



alles2
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Re: Erbe teilweise zugunsten einer Person ablehnen

Beitrag von alles2 » 29.08.2021, 15:33

Bei Dir weiß ich, dass Du mit der Thematik Erbschaft eh schon ziemlich vertraut bist und den Rat eines Anwaltes vorziehen würdest. Dennoch, der Verzicht zugunsten eines Dritten wäre selbst über einen entsprechenden Vertrag mit dem Erblasser nicht möglich (außer der bedingte Verzicht entsprechend den Kriterien des § 551 Abs.2 ABGB). Zur Umsetzung Deiner Absicht könnte man zum Testament eine Art Kodizill (Anordnung ohne Erbeinsetzung nach § 552 Abs.2 ABGB) einbinden, wonach die begünstigte Tochter als Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden würde. Sie sollte jedoch in der Sache eingeweiht werden und damit einverstanden sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Erbe teilweise zugunsten einer Person ablehnen

Beitrag von schanzenpeter » 29.08.2021, 19:16

Recht viel schlauer bin ich nicht geworden. Es geht mir nicht um einen Vertrag mit dem Erblasser. Tatsche: Meine Gattin würde unter anderem das Haus erben. Das geht in Ordnung. Nach meiner Ehefrau würde demnach auch das weitere Kind mindestens den Pflichteil erben, das wäre das Haus dabei. Wir wollen daher wissen, ob Meine Ehegattin im Erbfall auf das Haus zugunsten der Tochter verzichten kann, damit sie nicht Eigentümerin des Hauses wird und daher das weitere Kind keinen Anspruch darauf hat. Meine Ehefrau möchte das auch so.
Bin mit der Thematik Erbschaft nicht so vertraut.

alles2
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Re: Erbe teilweise zugunsten einer Person ablehnen

Beitrag von alles2 » 29.08.2021, 20:05

Deine letzte Anmerkung sehe ich persönlich etwas differenziert, zumal Du Dich hier zu Erbschaftsangelegenheiten immer wieder eingebracht hast. Vom Titel Fachmann war ich ohnehin meilenweit entfernt. Aber wenn man wen nicht mag, bedankt man sich eh nicht gern und versucht nicht erst, ihn zu verstehen :wink:

Offensichtlich kam der zweite Satz meines ersten Beitrages nicht richtig an. Wie gesagt, der Verzicht zugunsten einer dritten Person ist nicht möglich. Auch nicht über ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag. Mehr sollte es inhaltlich nicht besagen. Ich gehe dabei von einem begünstigten Kind aus einer früheren Beziehung aus. Darüber hinaus könnte man bei Eurer Art der Beziehung und des Testaments auf einen Erbvertrag nach § 1249 ABGB verweisen.

Neben dem bereits beschriebenen Legat (letztwillige Zuwendung), wäre Eure Idee noch über die Schenkung auf den Todesfall nach § 603 ABGB oder über Umwege umsetzbar, indem die Gattin nach der Einverleibung eine Erbschaftsschenkung an ihre Tochter vornimmt. Doch dabei sollte man den Schenkungspflichtteil wegen § 781 ABGB im Auge behalten, den das andere Kind als möglicher Pflichtteilsberechtigter gemäß § 783 Abs.1 ABGB nach dem Ableben der Mutter geltend machen kann. Dem könnte man nach Maßgabe des § 785 ABGB entgegenwirken.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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