Bestattungskostentragepflicht /Bestattungspflicht

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saschak1999
Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2021, 22:41

Bestattungskostentragepflicht /Bestattungspflicht

Beitrag von saschak1999 » 26.08.2021, 22:44

Servus liebe Leute... Ich weiß nicht ob ich hier 100 % richtig bin aber es belastet mich doch ein bisschen.

Meine leiblichen Eltern haben mich als Kleinkind misshandelt worauf ich ins Kinderheim und dann in eine Pflegefamilie gekommen bin - welche ihren Job gut gemacht haben 🥰.

Mein leiblicher Vater ist jetzt gestorben und jetzt muss laut dem "Sachbearbeiter" ich die Kosten für die Sozialbestattung tragen (2000 € - Sozialbestattung).

Es wundert mich auch der Ablauf:

Vater am 16.08.21 gestorben - ich bekomme heute (26.08) erst den Brief - das dauert doch sehr lange? Und warum wurde die Bestattung eingeleitet bevor ich Bescheid bekommen habe obwohl es laut Gesetz ja meine Pflicht ist?

Die Fürsorge trug bis zu meinem 18. Lebensjahr die Jugendwohlfahrt.

Besteht hier tätsächlich noch eine Pflicht gegenüber meinem Vater?

Danke fürs Durchlesen 🌟

Liebe Grüße

Sascha



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Bestattungskostentragepflicht /Bestattungspflicht

Beitrag von alles2 » 27.08.2021, 14:47

Bei einem Armenbegräbnis muss der nächste Angehörige gar nichts, wenn die finanziellen Mitteln nicht da sind. Das Sozialamt (Gemeinde/Magistrat) schreitet auch dann ein, wenn sonst niemand eine Bestattung veranlasst oder kein Angehöriger ausfindig zu machen ist. Solltest Du im Zuge des Nachlassverfahrens von einem Notar kontaktiert worden sein und gibt man an, die Kosten nicht tragen zu können, schaut dieser, was aus dem Vermögen des Verstorbenen zur Deckung noch herauszuholen ist. Hat niemand ein Mitspracherecht, kann die Beerdigung recht kurz und schmerzlos über die Bühne gehen. Oft gibt das Gesetz einen Rahmen von zwei Wochen für Entscheidungen rund um eine Bestattung vor. Wenn man einem Sachbearbeiter vermittelt, dass man gerne ein würdiges Begräbnis veranlassen würde, dies aber nicht kann, sollte die Sache erledigt sein. Die Kosten werden bei Vermögenslosigkeit nämlich nicht eingetrieben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

saschak1999
Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2021, 22:41

Re: Bestattungskostentragepflicht /Bestattungspflicht

Beitrag von saschak1999 » 27.08.2021, 15:24

Vielen vielen Dank!

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