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Meldewesen

Verfasst: 26.08.2021, 11:41
von PlattnerS
Meine Eltern sind derzeit noch in Innsbruck mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie wohnen jedoch seit einigen Jahren ausserhalb von Innsbruck in einem Ferienhaus. Die Wohnung in Innsbruck wird jetzt verkauft, somit gibt es keinen Hauptwohnsitz mehr.

Besteht die Möglichkeit, wenn sich meine Eltern bei mir in Hall anmelden, obwohl sie dort nicht wohnhaft sind?
Im Ferienhaus sind sie nur zur Untermiete und daher nicht gemeldet.

Re: Meldewesen

Verfasst: 26.08.2021, 14:02
von alles2
Es scheint, als hätte man es mit dem Meldegesetz (MeldeG) bisher nicht so genau genommen. Denn, so wie es sich liest, hätte eigentlich auch die Adresse des Ferienhauses gemeldet gehört (§ 3 Abs.1 MeldeG). Gemäß § 1 Abs.6 MeldeG tut es nichts zur Sache, ob es sich um Aftermiete oder einem ein Freund unentgeltlich Obdach gewährt. Aus § 1 Abs.7 und 8 MeldeG ist daher zu entnehmen, was eigentlich Hauptwohnsitz bedeutet.

Re: Meldewesen

Verfasst: 26.08.2021, 16:21
von Hank
…in Tirol mit nur ca. 11% Dauersiedlungsraum muss das Grundverkehrsrecht ständig novelliert werden, Stichwort „Ausverkauf des Landes“, weil ständig neue Umgehungsmöglichkeiten auftauchen, z.B. bei illegal ganzjährig bewohnten Freizeitwohnsitzen…

Re: Meldewesen

Verfasst: 26.08.2021, 20:53
von alles2
Davon ist aus den Medien laufend was zu hören (gerade wegen Kitzbichl) und betrifft ja die Zweitwohnsitze schmattiger (begüterter) Fremder. Für die Gemeinden ein Dorn im Auge, zumal so keine Abgaben fällig werden. Wer weiß, ob das der Grund ist, warum man hier den ursprünglichen Hauptwohnsitz auflösen und es dennoch nicht auf das Ferienhaus ummelden möchte.