gesetzliche Erwachsenenvertretung
Verfasst: 24.08.2021, 18:23
Hallo,
vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten...(stelle ich am Schluss, davor die Erklärung):
Ich bin die gesetzliche Erwachsenenvertretung von meinem 27-jährigem behinderten Sohn (in allen Bereichen). Mit seinem Vater gibt es nur Stress...vor allem, weil dieser nichts bezahlen will...das Gericht hat entschieden, dass er das auch nicht muss, weil sich mein Sohn in sogenannter Drittpfleg (sprich WG + Tagesbetreung) befindet.
Natürlich fallen auch sonst Kosten an, die bezahlt werden müssen...lt. Gericht kann man für Sonderbedarf einen Antrag stellen. Das habe ich gemacht und die Aufstellung der Kosten mitgeschickt. Nun hat mein Ex natürlich wieder Einspruch erhoben, MIT den Angaben meiner Aufstellung.
Zu den Fragen:
1) Ich dachte, dass er darüber keine Auskunft erhält? Er nur Auskunft über sein Wohlergehen, Wohnungwechsel und so
erhält....über Geld streiten hätte ich auch ohne Vertretung mit ihm können...
2) Ich dachte auch, dass ich als Vertretung nur dem Gericht Rechenschaft schuldig bin...??
3) Wenn er sich mit Kontakten oder was-weiß-ich wie Einsicht verschafft hat (also zu Unrecht), ist seine Eingabe dann gültig?
Danke für Antworten
Beste Grüße
vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten...(stelle ich am Schluss, davor die Erklärung):
Ich bin die gesetzliche Erwachsenenvertretung von meinem 27-jährigem behinderten Sohn (in allen Bereichen). Mit seinem Vater gibt es nur Stress...vor allem, weil dieser nichts bezahlen will...das Gericht hat entschieden, dass er das auch nicht muss, weil sich mein Sohn in sogenannter Drittpfleg (sprich WG + Tagesbetreung) befindet.
Natürlich fallen auch sonst Kosten an, die bezahlt werden müssen...lt. Gericht kann man für Sonderbedarf einen Antrag stellen. Das habe ich gemacht und die Aufstellung der Kosten mitgeschickt. Nun hat mein Ex natürlich wieder Einspruch erhoben, MIT den Angaben meiner Aufstellung.
Zu den Fragen:
1) Ich dachte, dass er darüber keine Auskunft erhält? Er nur Auskunft über sein Wohlergehen, Wohnungwechsel und so
erhält....über Geld streiten hätte ich auch ohne Vertretung mit ihm können...
2) Ich dachte auch, dass ich als Vertretung nur dem Gericht Rechenschaft schuldig bin...??
3) Wenn er sich mit Kontakten oder was-weiß-ich wie Einsicht verschafft hat (also zu Unrecht), ist seine Eingabe dann gültig?
Danke für Antworten
Beste Grüße