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Falsche Drittschuldnererklärung
Verfasst: 23.08.2021, 20:05
von Anastasius
Welche Möglichkeiten bestehen eigentlich, wenn Firmen wissentlich falsche Drittschuldnererklärungen abgeben, also den zu überweisenden Betrag als zu hoch angeben. Als Arbeitnehmerin direkt bei der Firma zu beschweren, hâtte wohl den Arbeitsplatzverlust zur Folge. Aber kann man vielleicht über Gericht oder vom gegnerischen Anwalt den zu viel überwiesenen Betrag zurück erlangen.
Re: Falsche Drittschuldnererklärung
Verfasst: 25.08.2021, 10:29
von alles2
Sollte die offene Forderung zu hoch sein, hätte man beim bedingten Zahlungsbefehl die Möglichkeit eines Rechtsmittels gehabt. Erst danach kann daraus eine Drittschuldnererklärung erwachsen. Das Lohnbüro des Arbeitgebers vom Schuldner erfährt dabei nicht die Forderungshöhe, sondern geht bei der Pfändung nach einer Tabelle vor. Erhält der Gläubiger dadurch womöglich versehentlich mehr als ihm zusteht, weil er auf die Einstellung der Pfändung vergessen hat, kann der Arbeitgeber nichts dafür. Man könnte das Lohnbüro darum bitten, entweder dem Gläubiger für den nächsten Monat bzw. die nächsten Monate weniger zukommen zu lassen oder den zu viel bezogenen Betrag von ihm zurückverlangen.