Wartung Klimaanlage
Verfasst: 19.08.2021, 08:21
Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Reparatur der Klimaanlage zuständig ist.
Seit 2016 gab es weder 2017 noch 2019 eine Wartung bzw. wurden diese nicht abgestempelt, sodass nur 2016 und 2018 abgestempelt wurden. 2020 kam es zu einem kostspieligen Defekt.
Wer muss die Reparatur der Klimaanlage nun zahlen? Vermieterin beruft sich darauf, dass die Wartungen nicht jährlich iSd § 22 Kälteanlagenverordnung von der Mieterin durchgeführt wurden. Zu Recht?
Seit 2016 gab es weder 2017 noch 2019 eine Wartung bzw. wurden diese nicht abgestempelt, sodass nur 2016 und 2018 abgestempelt wurden. 2020 kam es zu einem kostspieligen Defekt.
Wer muss die Reparatur der Klimaanlage nun zahlen? Vermieterin beruft sich darauf, dass die Wartungen nicht jährlich iSd § 22 Kälteanlagenverordnung von der Mieterin durchgeführt wurden. Zu Recht?