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Wartung Klimaanlage

Verfasst: 19.08.2021, 08:21
von Jusler
Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Reparatur der Klimaanlage zuständig ist.
Seit 2016 gab es weder 2017 noch 2019 eine Wartung bzw. wurden diese nicht abgestempelt, sodass nur 2016 und 2018 abgestempelt wurden. 2020 kam es zu einem kostspieligen Defekt.

Wer muss die Reparatur der Klimaanlage nun zahlen? Vermieterin beruft sich darauf, dass die Wartungen nicht jährlich iSd § 22 Kälteanlagenverordnung von der Mieterin durchgeführt wurden. Zu Recht?

Re: Wartung Klimaanlage

Verfasst: 19.08.2021, 11:33
von alles2
Ist aus dem Mietvertrag kein genaues Wartungsintervall herauszulesen, weil z.B. drinnen steht, dass es laufend/regelmäßig zu erfolgen hätte, darf man sich nach der Empfehlung laut Betriebsanleitung richten. Und das hängt eben vom Gerät ab. Das durchschnittliche Intervall sind tatsächlich 2 Jahre, wobei es auch Exemplare mit einem Jahr gibt. Kann man (gutachterlich) beweisen, dass der Schaden nicht durch eine fehlende Wartung entstanden ist, könnte man sich als Mieter aus der Verantwortung ziehen.