Anpassung gesetzlicher Privat-Verzugszinsen bei erhöhter Inflation
Verfasst: 18.08.2021, 13:20
Liebe Community,
Ich habe erfolgreich eine Mahnklage bei einer Gegenpartei durchprozessiert, die, mangels pfändbarem Vermögen nun letzten Endes in einen pfändbaren Grundbucheintrag endete.
Da das Grundbuch sonst frei ist, und ich somit den höchsten Rang darin habe, mache ich mir um die Sicherstellung keine Sorgen, zudem die 4% Verzugszinsen (Prozess zwischen 2 Privaten), im Moment ja noch nicht zu meinem Nachteil sind.
Was mich aber interessiert hätte, wäre - wenn z.B. die Leitzinsen auf 6-7% steigen, würde dann per Gesetz angedacht, diese Verzugszinsen auch zu erhöhen, bzw. hätte man eine andere Möglichkeit den die Inflation übersteigenden Betrag im Sinne einer Wertsicherung geltend zu machen?
Insbesondere sieht der notariell beeidigte Vertrag, auf dem hin die Mahnklage hin, wegen Nicht-Erfüllung, eingereicht wurde, eine Wertsicherung nach VPI vor.
Ist das dann in Folge bei einem exekutierbaren Zahlungsbefehl, der nun aufgrund der grundbücherlichen Sicherstellung nur sichergestellt wurde, auch noch eine Grundlage, oder habe ich die Wertsicherstellung aufgrund der Wandlung in einen Zahlungsbefehl dadurch aufgegeben (die Mahnklage musste ich aber einreichen, weil sonst eine Verjährung eingetreten wäre).
Vielen Dank für Eure Meinung
Ich habe erfolgreich eine Mahnklage bei einer Gegenpartei durchprozessiert, die, mangels pfändbarem Vermögen nun letzten Endes in einen pfändbaren Grundbucheintrag endete.
Da das Grundbuch sonst frei ist, und ich somit den höchsten Rang darin habe, mache ich mir um die Sicherstellung keine Sorgen, zudem die 4% Verzugszinsen (Prozess zwischen 2 Privaten), im Moment ja noch nicht zu meinem Nachteil sind.
Was mich aber interessiert hätte, wäre - wenn z.B. die Leitzinsen auf 6-7% steigen, würde dann per Gesetz angedacht, diese Verzugszinsen auch zu erhöhen, bzw. hätte man eine andere Möglichkeit den die Inflation übersteigenden Betrag im Sinne einer Wertsicherung geltend zu machen?
Insbesondere sieht der notariell beeidigte Vertrag, auf dem hin die Mahnklage hin, wegen Nicht-Erfüllung, eingereicht wurde, eine Wertsicherung nach VPI vor.
Ist das dann in Folge bei einem exekutierbaren Zahlungsbefehl, der nun aufgrund der grundbücherlichen Sicherstellung nur sichergestellt wurde, auch noch eine Grundlage, oder habe ich die Wertsicherstellung aufgrund der Wandlung in einen Zahlungsbefehl dadurch aufgegeben (die Mahnklage musste ich aber einreichen, weil sonst eine Verjährung eingetreten wäre).
Vielen Dank für Eure Meinung