Vermessungsrecht im Bau
Verfasst: 09.08.2021, 21:21
Guten Abend
Ich hätte eine Frage zum Baurecht.
Auf einer Baustelle wurden 2 Höhenmarkierungen gemacht. Eine davon leider falsch beschriftet. Der Polier bekam ein Absteckprotokoll mit den beiden Höhenmarkierungen und den Höhen der Kanaldeckel in der Straße (Höhenbezug).
Er hatte also 4 Höhen. Für den Aushub hat er leider genau die eine Höhe erwischt, die falsch angeschrieben war.
Wäre er dazu verpflichtet, die Höhenmarkierungen zu kontrollieren?
Die Versicherung des Vermessungsbüros deckt den Schaden aus diesem Grund nämlich nicht.
Vielleicht gibt es dazu eine Richtlinie oder irgendetwas schriftliches?
Ich habe leider nichts gefunden.
Vielen Dank!
Ich hätte eine Frage zum Baurecht.
Auf einer Baustelle wurden 2 Höhenmarkierungen gemacht. Eine davon leider falsch beschriftet. Der Polier bekam ein Absteckprotokoll mit den beiden Höhenmarkierungen und den Höhen der Kanaldeckel in der Straße (Höhenbezug).
Er hatte also 4 Höhen. Für den Aushub hat er leider genau die eine Höhe erwischt, die falsch angeschrieben war.
Wäre er dazu verpflichtet, die Höhenmarkierungen zu kontrollieren?
Die Versicherung des Vermessungsbüros deckt den Schaden aus diesem Grund nämlich nicht.
Vielleicht gibt es dazu eine Richtlinie oder irgendetwas schriftliches?
Ich habe leider nichts gefunden.
Vielen Dank!