Meldepflicht bei Wechsel des Unterkunftgebers

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Olinda
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Meldepflicht bei Wechsel des Unterkunftgebers

Beitrag von Olinda » 09.08.2021, 14:47

Liebe alle,

ich hoffe, mich in folgender Angelegenheit an euch wenden zu dürfen.

Ich bin vor längerer Zeit in eine WG gezogen. C. war Hauptmieterin, daneben gab es noch einige Untermieter und ich selbst hatte keinen schriftlichen Vertrag, wenn ich mich nicht irre, war ich also Untermieterin mit mündlichem Vertrag. Ich habe ordnungsgemäß meinen Hauptwohnsitz angemeldet, mit C. als Unterkunftgeberin.
Nach einer Zeit entschloss sich C. dazu, ausziehen zu wollen und wir einigten uns gemeinsam mit dem Hauptvermieter darauf, dass eine neue Mitbewohnerin S. und ich die Wohnung hauptmieten würden. S. meldete sich mit dem Hauptvermieter als Unterkunftgeber.
Wir hatten dann drei Untermieter, von denen ich wiederum die Unterkunftgeberin war. Es gab am Meldeamt keine Probleme.
Nachdem sich auch S. dazu entschlossen hatte, wieder ausziehen zu wollen, baten wir beim Hauptvermieter um einen neuen Vertrag und folglich wurden die drei Untermieter und ich zusammen die neuen Hauptmieter. In S.s Zimmer zog eine neue Untermieterin L. ein, die für ihr Studium frisch aus dem EU-Ausland nach Wien gekommen war.
Ich unterschrieb ihr als Unterkunftgeberin den Meldezettel.
Sie rief mich aufgelöst an, nachdem sie am Meldeamt war. Die Dame am Meldeamt hätte ihr gesagt, dass ihr Untermietervertrag (sie hatte den bei der Meldung dabei) nicht rechtsgültig sei, da ihr nur C. das Zimmer untervermieten dürfe und auch, dass ich ihr keine Unterkunft geben dürfe. Sie wollte außerdem wissen, wer überhaupt wirklich an der Adresse wohnhaft sei, was L. ihr auch wahrheitsgemäß beantwortete.
Ich kontaktierte dann C., welche mir sagte, dass sie noch hier gemeldet sei, weil ihre neue Vermieterin alles schwarz mache und ihr folglich auch nicht den Meldezettel unterschreiben wolle.
L. bekam dann zum Glück doch noch ihre Meldung durch.
Nun macht mir diese Geschichte aber Sorgen, da ich im System des Meldeamts noch mit C. als Unterkunftgeberin und gleichzeitig als Unterkunftgeberin von vier Personen aufscheine und die Beamtin L. gegenüber meiner Person sowas wie widerrechtliche Untervermietung vorgeworfen hat.

1.) Sollte ich die Situation von mir aus aufklären, indem ich mit dem Hauptmietervertrag zum Meldeamt gehe oder ist es ohnehin nicht zu erwarten, dass das Meldeamt dem weiter nachgeht?
2.) Bin ich bei einer Änderung meines Rechtsverhältnisses an der Wohnung dazu verpflichtet, mich neu zu melden bzw. meinen neuen Unterkunftgeber dem Meldeamt bekanntzugeben? Das bezweifle ich doch.
3.) Wie soll ich am besten vorgehen, wenn es wieder einen Mitbewohnerwechsel gibt, bei dessen Meldung wieder die selben Probleme auftreten werden? Und wie kann ich dabei auch C. schützen, die ich nicht in Schwierigkeiten bringen möchte, wobei ich gleichzeitig aber auch nicht wegen ihrer Vermieterin selbst Probleme bekommen möchte?
4.) Wie sieht es rechtlich für C. aus, die sich hier nach wie vor "falschmeldet", die aber auch keine Möglichkeit hat, sich an ihrer echten Wohnadresse zu melden? Kann sie von ihrer Vermieterin erzwingen, dass sie ihr den Meldezettel unterschreibt, ohne sie gleich anzuzeigen? Wenn C.s Falschmeldung auffliegt und sie die Schuld daran ihrer Vermieterin nachweisen kann, hat C. trotzdem Konsequenzen zu befürchten?
5.) Haben durch L.s Richtigstellung am Meldeamt, wer hier tatsächlich wohnt, die Personen, die hier gemeldet aber laut L.s Aussage nicht wohnhaft sind, mit Konsequenzen zu rechnen bzw. damit, für eine Richtigstellung der Meldung beim Meldeamt vorgeladen zu werden?

Ich danke euch schon mal herzlich für eure Meinungen.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Meldepflicht bei Wechsel des Unterkunftgebers

Beitrag von alles2 » 11.08.2021, 08:41

Höre ich auch zum ersten Mal, dass man der im Titel genannten Pflicht von sich aus nachkommen müsste. Kann ich so nicht aus dem Meldegesetz entnehmen, zumal es sich nicht um eine wesentliche Meldeangabe handelt. Soll heißen, dass sich dadurch nichts am Meldezettel ändern würde. Und zum Zeitpunkt der Unterschriften, mit der man nach § 7 Abs.4 MeldeG die ordnungsgemäße Meldung bestätigt, haben die Meldedaten schließlich gestimmt. Gemäß § 8 Abs.2 MeldeG muss der Unterkunftgeber nur bei begründetem Verdacht, dass der Unterkunftnehmer seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, dies auch der Behörde melden. Nach § 12 Abs.2 MeldeG trifft dem Unterkunftgeber diese Verantwortung, sobald die Behörde an ihn herantritt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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