Der Besitz und die geringfügige Weiterverarbeitung von radioaktivem Material
Verfasst: 01.08.2021, 22:51
Ich habe mir nun einige Paragraphen dazu, insbesondere § 177b StGB durchgelesen, finde aber keine für mich verständliche Antwort auf die Legalität des Besitzes von Erzen und Mineralien bzw. der geringfügigen Weiterverarbeitung von radioaktivem Material.
Keine Sorge, Ich versuche kein spaltbares Material anzureichern, sondern gehe eher meinem Hobby oder Projekt nach, so viele Elemente des Periodensystems möglichst selbstständig, wenn möglich, ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand, aus Rohmaterialien wie Erzen oder Mineralien zu gewinnen und im legalen Bereich zu bleiben.
Ich bin gelernter Chemiker, weiß also über mögliche Risiken bei der Isolierung der Stoffe und der entsprechenden sicheren Verwahrung Bescheid, bin mir aber bei der Legalität des Besitzes und Verarbeitung außerhalb eines dafür vorgesehenen Labors, also im Privatbereich, unsicher.
Bei den Stoffen, die ich gerne Isolieren möchte, handelt es sich um die harmloseren radioaktiven Elemente und auch davon nur in geringen Mengen im einstelligen Gramm Bereich. Besonders die Gewinnung von metallischem Uran, geplant aus Uraninit, könnte sich aufgrund des Gefahrenpotentials als schwierig erweisen.
Wenn also jemand wüsste bzw. mir erklären könnte, wie es mit der Rechtslage aussieht oder ob ich mir eine Bescheinigung besorgen muss, wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Keine Sorge, Ich versuche kein spaltbares Material anzureichern, sondern gehe eher meinem Hobby oder Projekt nach, so viele Elemente des Periodensystems möglichst selbstständig, wenn möglich, ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand, aus Rohmaterialien wie Erzen oder Mineralien zu gewinnen und im legalen Bereich zu bleiben.
Ich bin gelernter Chemiker, weiß also über mögliche Risiken bei der Isolierung der Stoffe und der entsprechenden sicheren Verwahrung Bescheid, bin mir aber bei der Legalität des Besitzes und Verarbeitung außerhalb eines dafür vorgesehenen Labors, also im Privatbereich, unsicher.
Bei den Stoffen, die ich gerne Isolieren möchte, handelt es sich um die harmloseren radioaktiven Elemente und auch davon nur in geringen Mengen im einstelligen Gramm Bereich. Besonders die Gewinnung von metallischem Uran, geplant aus Uraninit, könnte sich aufgrund des Gefahrenpotentials als schwierig erweisen.
Wenn also jemand wüsste bzw. mir erklären könnte, wie es mit der Rechtslage aussieht oder ob ich mir eine Bescheinigung besorgen muss, wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche noch einen schönen Abend.