Hauseingang mit Kamera aufzeichnen

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PaulInner
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Hauseingang mit Kamera aufzeichnen

Beitrag von PaulInner » 30.07.2021, 08:37

Hallo.
Ich habe folgendes Problem. Seit ein paar Monaten verdreckt uns ein Hund in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen (cirka 1mal die Woche) unseren Hauseingang bzw. das Eingangstor mit seinem großen (und auch kleinen) Geschäft. Soweit kein Problem, würde der Hundehalter es einfach wieder wegräumen, was aber nie der Fall ist.
Ärgerlich ist dabei, dass wir selber so gut wie nie den Eingang über das Tor verwenden sondern immer das Haus über die Garage oder den Hintauseingang betreten bzw. verlassen. Somit bemerken wir es meistens nicht gleich wenn vorne wieder etwas vorm Tor liegt. Außerdem haben wir einen AbHof Verkauf und da ist es natürlich nicht sehr einladend wenn beim Eingang Hundekot liegt. Unserem Hund gefällt das natürlich ebenso nicht wirklich und er versucht dann auch wieder sein Revier zu markieren.

Da bei uns unzählige verschiedene Leute mit Hunden vorbeigehen können wir nicht sagen wer der Übeltäter ist, wir gehen aber davon aus, dass es immer der gleiche ist. Mittlerweile ärgern wir uns so darüber, dass wir überlegt haben eine Kamera aufzustellen. Diese würde oben im Eck vom Tor hängen und den direkten Eingangsbereich filmen also die Tornische und unweigerlich auch einen Teil des Gehsteiges.
Soweit ich weiß ist es ja verboten öffentlichen Raum (Gehsteig) mit einer Kamera aufzuzeichnen. Ich habe mich jetzt informiert und es gibt aber auch smarte Türklingeln mit Kamera die im Endeffekt ja genauso öffentlichen Raum filmen und aber auch in der Lage sind bei Bewegungserkennung Abschnitte aufzuzeichnen. Hier lässt sich auch einstellen, dass die Kamera nur aufzeichnet wenn sich etwas in einem definierten Bereich bewegt (bei uns wäre das zb. die Tornische also unser Teil vom Grundstück). Der restliche Bereich (Gehsteig) wird dann von der Kamera erfasst, aber nicht aufgezeichnet.
Ist sowas dann erlaubt?
Wenn nicht. Gäbe es natürlich die Möglichkeit die Aufzeichnungsfunktion zu deaktivieren und über die Bewegungserkennung direkt am Handy benachrichtigt zu werden, sobald sich etwas tut um danach LIVE mitzusehen.
Wie sieht es damit aus?

Ich weiß, dass Ganze ist ein schwieriges Thema aber wir sehen einfach keine andere Möglichkeit mehr. Die Hundehalter direkt darauf anzusprechen hätten wir versucht, hat aber nichts ergeben. Sobald das geklärt ist, wird die Kamera natürlich wieder entfernt.
Danke schon mal im Vorraus.



alles2
Beiträge: 3270
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Hauseingang mit Kamera aufzeichnen

Beitrag von alles2 » 30.07.2021, 10:59

Ich sehe keinen Anlass, auf alternative Kompromisslösungen auszuweichen. Eventuell bist Du noch nicht auf diesen Thread gestoßen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17044

Du könntest Dich mit einem Schild behelfen, wonach es sich um ein Privatgrundstück und kein Hundeklo handelt und dass die tierische Hinterlassenschaft vom Herrchen unverzüglich zu entfernen wäre. Dann stünde einem auch ein Unterlassungsanspruch zu, wobei dem Eigentümer der Liegenschaft eben die Beweispflicht trifft und daher die Aufzeichnung gerechtfertigt sein sollte. Auch weil man theoretisch für die Beseitigung des Hundekots vom Halter des Vierbeiners Schadenersatz einfordern kann. Darüber hinaus könnte eine Verrichtung des Geschäfts als Verschandelung des fremden Vorgartens gesehen, also Eingriff in fremdes Eigentumsrecht und Sachbeschädigung gewertet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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